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NSU-Untersuchungsausschuss: Rechtsterrorismus ist kein neues Phänomen

17. Juni 2012 - 19:50 Uhr - 8 Ergänzungen

Am Freitag kam der Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ zusammen. In der dritten Sitzung waren von dem 19köpfigen Gremium von Vertreterinnen und Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien Experten eingeladen worden. Von den vier geladenen Experten erschien letztlich nur Fabian Virchow, der seit zwei Jahren an der Fachhochschule Düsseldorf zum Themenkomplex „Rechtsextremismus/Neonazismus“ forscht und Autor zahlreicher Bücher ist. Während der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Schreiber (CDU) die Absagen in der Sitzung mit „terminlichen Gründen“ beschrieben hatte, lassen die Verlautbarungen der Experten andere Schlüsse zu. So hatte der von der CDU/FDP geladene Klaus Schroeder mit der Begründung abgesagt, dass „die sächsische Regierung in der Vergangenheit mehrfach Forschungsprojekte von Schülern zum Thema Rechtsextremismus abgelehnt hätte“. Neben Schroeder hatten auch der Chemnitzer Politologe Eckard Jesse und der Politikwissenschaftler Richard Stöss ihre Teilnahme abgesagt.

In seiner vom Ausschuss-Vorsitzenden vorgebenen etwa 30minütigen Einführung berichtete Virchow zunächst über die Geschichte des rechten Terrorismus in Deutschland und widerlegte den Eindruck, dass der Terror des NSU ein Einzelfall gewesen ist. So erinnerte er an die Wehrsportgruppe Hoffmann und den Rohrbombenanschlag auf das Münchner Oktoberfest vom 26. September 1980 durch den mutmaßlichen Einzeltäter Gundolf Köhler. Damals waren durch einen selbst gebauten Sprengsatz am Haupteingang zum Festgelände 13 Menschen getötet und mehr als 200 zum Teil schwer verletzt worden. Durch die Diskussionen innerhalb der rechten Szene über bewaffneten Widerstand und militantes Vorgehen zu Beginn der 90er Jahre wuchs auch die Bereitschaft von Teilen der Szene, militante Aktionen nach dem Vorbild des „führerlosen Widerstandes“ durchzuführen. Ein Beleg dafür sind die Taten des Berliner Nazis Kay Diesner, der nach einem Überfall mit einer Pumpgun auf einen Buchhändler im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg kurz vor seiner Festnahme auf einem Autobahnrastplatz einen Polizeibeamten erschossen und einen weiteren schwer verletzt hatte. Seit Beginn der 90er Jahre habe zwar die Zahl der rechten Personen von 40.000 auf inzwischen rund 25.000 abgenommen, dennoch stieg der Anteil des gewaltbereiten Spektrums dabei auf ca. 9.500 Personen. Grundlage für die von Virchow verwendeten Zahlen sind Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes von Bund und Ländern.

Im Hinblick auf den Umgang der Sächsischen Behörden mit der gestiegenen Gewaltbereitschaft verwies der Wissenschaftler auf die offiziellen Verlautbarungen des Sächsischen Verfassungsschutzes, der in der Mitte der 90er Jahre ebenfalls szeneinterne Diskussionen über terroristische Konzepte festgestellt hatte. Doch mit dem Jahrtausendwechsel verschwand auch der Begriff des Rechtsterrorismus aus den Veröffentlichungen des VS, zu einer Zeit also, in der sich der „Nationalsozialistische Untergrund“ gründete und Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes bereits mit Sprengstofffunden auf sich aufmerksam gemacht hatten. Darüber hinaus spielte das im September 2000 vom damaligen Innenminister verbotene militante Nazinetzwerk „Blood & Honour“ auch in Sachsen eine zentrale Rolle bei der Organisation von Nazikonzerten und dem Vertrieb rechter Musik. Etliche der mutmaßlichen Unterstützer von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurden ebenso wie die drei noch Ende der 90er Jahre von thüringer LKA-Ermittlern zum harten Kern der „B&H“-Bewegung gezählt. Uwe Mundlos soll eine zeitlang sogar Artikel für ein Magazin des Netzwerkes geschrieben haben. Das Netzwerk zeichnete sich durch ein hohes Maß an Konspirativität und eine ebenso hohe Gewaltbereitschaft (Combat 18) aus, was auch dadurch deutlich wird, dass nach dessen Vebot etliche Protagonisten und Teile der Strukturen noch immer aktiv gewesen sind. Obwohl dem Sächsischen Verfassungsschutz die wichtige Rolle der sächsischen „Blood & Honour“-Szene, die vor allem im Raum Chemnitz aktiv gewesen ist, bekannt gewesen sein dürfte, war von den bundesweiten Durchsuchungen im September 2000 in Sachsen niemand betroffen.

Als Fazit konstatierte Virchow, dass in Sachsen die Indizien für einen engen Bezug von NSU und B&H durchaus erkennbar gewesen wären, da es bis 2000 durch den Verfassungsschutz eine zutreffende Beobachtung und Bewertung der militanten Naziszene gegeben hat. Nach dem Verbot sei B&H jedoch aus dem Fokus der Behörde verschwunden, obwohl es durch eine bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Adressenliste Hinweise darauf gab, dass die in Thüringen untergetauchten und wegen verschiedener Straftaten zu der Zeit gesuchten Nazis in Sachsen Unterschlupf gefunden hatten. Was die Gruppe von 2002 bis zu ihrer Entdeckung im November 2011 tat und wer ihnen bei der Ausführung der Taten möglicherweise geholfen hat, konnte er aus den ihm vorliegenden Quellen abschließend nicht beantworten. Damit endete die äußerst informative Einführung des Forschers und es folgte eine erste Runde, bei der jede Fraktion Fragen an den Experten stellen konnte. In seinen ersten Fragen versuchte Schreiber (CDU) mögliche Bezüge des NSU zur DDR herzustellen. Virchow zufolge habe es in der DDR zwar durchaus etliche Personen mit rechten Einstellungen gegeben, diese seien jedoch nicht organisiert und staatlichen Repressionsmaßnahmen ausgesetzt gewesen. Nach der Wiedervereinigung hätten dann westdeutsche Nazikader die Organisierung der ostdeutschen Naziszene vorangetrieben. Dabei konnten sie an bestehende rechte Einstellungsmuster in Teilen der in der DDR sozialisierten Bevölkerung anknüpfen. Angesprochen auf den Bruch nach 2000 wiederholte er seine Ausführungen und erinnerte im Hinblick auf die beiden Verfassungsschutzbehörden in Thüringen und Sachsen an die Probleme in Fällen länderübergreifender Zusammenarbeit.

Die zunehmende Radikalisierung der Naziszene in den 90er Jahren sei ein Resultat aus fehlendem staatlichen Ermittlungsdruck aber auch das Ergebnis gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen, so Virchow auf die Frage des Linken-Landtagsabgeordneten Klaus Bartl. So haben die bis in die Mitte der 90er Jahre stattgefundenen Razzien und Verbote gegen rechte Organisationen dazu geführt, dass sich die rechte Szene zu einer Bewegung entwickelt hat und damit eine Beobachtung durch staatliche Sicherheitsbehörden erschwert wurde. Obwohl es zu den Taten des NSU keine Bekennerschreiben gab, wurden diese insbesondere in den von den Morden betroffenen migrantischen Communities durchaus als solche erkannt und thematisiert. Außerdem seien Bekennerschreiben in der rechten Szene bis auf wenige Außnahmen die Seltenheit. Nachdem der CDU-Innenexperte Christian Hartmann am Beispiel der Pogrome von Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda erneut nach einem speziell ostdeutschen Phänomen fragte, verwies Virchow auf das Machtvakuum und die damit verbundene fehlende staatliche Kontrolle bei den Ausschreitungen zu Beginn der 90er Jahre.

Die von Kerstin Köditz (Die Linke) kritisierte Ost-West-Unterscheidung in Politik und Medien bei der Betrachtung der Naziszene sei eine Folge der gesamtgesellschaftlichen Verankerung diskriminierender Einstellungen, so ist die NPD aktuell nur in den ostdeutschen Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Damit würde die NPD in Sachsen über sehr viel mehr Ressourcen verfügen, als beispielsweise ein Landesverband der Partei im Westen der Republik. Obwohl mit Ralf Wohlleben bereits im November vergangenen Jahres ein ehemaliges Parteimitglied der NPD im Zusammenhang mit den Taten des NSU verhaftet worden war, sei die Terrorgruppe nach Einschätzung des Wissenschaftlers kein Bestandteil der NPD. Im Zusammenhang mit der politischen Ausrichtung im Freistaat legte Virchow dar, dass es beispielsweise in Brandenburg ein vergleichsweise hohes Problembewußtsein gibt und der Wechsel von Landesregierungen oft auch eine Änderung an der Ausrichtung der Landesämter für Verfassungsschutz zur Folge hatte. Der in Sachsen von Backes und Jesse vertretene politische Ansatz vom „Extremismus“ sei, so Virchow auf die Frage von Henning Homann (SPD), historisch betrachtet unzutreffend und würde eine vereinfachte Sicht auf gesamtgesellschaftliche Ausprägungen von Rassismus und Diskriminierung in Teilen der Bevölkerung widerspiegeln.

Die immer wieder thematisierte Ausgangsfragestellung, ob sächsische Behörden nach derzeitigem Kenntnisstand in der Lage gewesen wären, den Terror des NSU zu verhindern, wollte und konnte Fabian Virchow auch in der fast vierstündigen Befragung nicht beantworten. Zwar seien die Strukturen von „Blood & Honour“ auch in ihrer Bedeutung in Sächsischen Behörden längere Zeit bekannt gewesen, allerdings verschwanden entsprechende Hinweise spätestens mit dem Verbot der Organisation im September 2000 aus den Berichten. Ursache dafür könnten nicht nur die Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Landesbehörden in Sachsen und Thüringen gewesen sein, sondern auch ein von Virchow als „Amtsnarrativ“ bezeichnetes Vorgehen der zuständigen Behörden, die in einem Verbot auch das Ende der Organisation gesehen hätten, obwohl mit den so genannten „Hammerskins“ in Sachsen bereits eine Nachfolgestruktur entstanden war. Das Ziel des erst nach langwierigen Debatten im April ins Leben gerufenen Ausschusses ist es, mögliche Versäumnisse der Landesregierung und sächsischer Behörden im Zusammenhang mit der Verfolgung der Mitglieder des NSU aufzuklären, die bis zuletzt unentdeckt in der westsächsischen Stadt Zwickau gelebt hatten. Die nächste Sitzung wird am 2. Juli stattfinden und ist öffentlich. Sachsens umstrittener Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat derweil angekündigt, dass erst am 28. Juni der Abschlussbericht zur Arbeit Sächsischer Sicherheitsbehörden vor dem Innenausschuss des sächsischen Landtages vorgestellt werden soll, ursprünglich sollte dieser bereits Ende Mai präsentiert werden.

Weitere Infos:

Blog zum 3. NSU Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags
Interaktive Zeitleiste des apabiz e.V.


Veröffentlicht am 17. Juni 2012 um 19:50 Uhr von Redaktion in News

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