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Ohne Zweifel für den Angeklagten

29. Juli 2009 - 02:58 Uhr

Oschatz, 21.07.2009 – am Amtsgericht Oschatz wird wegen gefährlicher Körperverletzung an zwei indischen Staatsbürgern verhandelt. Bereits vor der Verhandlung versammeln sich mehrere augenscheinlich dem rechten Spektrum angehörige Sympathisanten der Angeklagten vor dem Amtsgerichtsgebäude. Diese zeigen auch im Gerichtssaal Präsenz und sorgen nicht zuletzt durch die zahlreichen abfälligen Kommentare für eine bedrohliche Atmosphäre.

Am 06.03.2009 hat ein Angeklagter massiv gegen die Tür der Pizzeria getreten, woraufhin zwei Inder rausgingen, um nachzuschauen, was los war, während ein anderer die Polizei rief. Diese Handlung wurde vom Richter Stitterich als Provokation gewertet: „Sie wissen doch, was in Mügeln los war. Man probt doch nicht den Aufstand und rennt hinterher, weil jemand gegen die Tür getreten hat.“ (Quelle: OAZ vom 22.07.09). Die Darstellung des Sachverhaltes durch die zwei Mügelner Angeklagten basiert auf Notwehr. Die dritte an dem Vorfall Beteiligte, die gleichzeitig Schwester des einen und Ex-Freundin des anderen Angeklagten ist, habe nach einem Streit mit ihrem damaligen Freund kehrt gemacht. Die Angeklagten hörten, wie sie daraufhin angeblich schrie, man solle sie in Ruhe lassen. Daraufhin sei es zu der Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten und Indern gekommen, wobei die letztgenannten als „dunkle Gestalten“ und somit als bedrohlich wahrgenommen wurden.

Aus der Sicht der Opferberatung stellt sich der Sachverhalt ganz anders dar. Die Inder verfolgten lediglich das Ziel, die Täter bis zum Eintreffen der Polizei zu identifizieren. „Hinterher gerannt“, wie es auch in der damaligen Pressemitteilung der Polizei hieß, ist keiner. Des Weiteren ist der Vorwurf an die Inder, raus gegangen zu sein, nicht haltbar. Zum einen bringt man dadurch zum Ausdruck, was bereits traurige Realität ist: die Inder können sich in Mügeln nicht frei und zu jeder Uhrzeit bewegen. Als Appell schwingt mit: sie sollen es auch gar nicht. Zum anderen gibt man ihnen dadurch eine Mitschuld an der Tat, was mit fatalen Folgen für die Betroffenen einhergeht.

Dass sich die Angeklagten und die Zeugen durch die Betroffenen bedroht gefühlt haben sollen und somit eine Situation, die eine Notwehr begründet, entstanden sei, ist unglaubwürdig. Die Betroffenen haben ihren Angreifern keinerlei Anlass dazu gegeben, auf sie einzuschlagen. Wenn man in Mügeln nachts ein Bedrohungsszenario vorfindet, welches von dort umherziehenden „Leuten mit Elektroschockern und Pfefferspray“ ausgeht, fragt man sich, von wem diese Bedrohung ausgeht. Von den Betroffenen jedenfalls nicht. Dass solche Verhältnisse als Rechtfertigung für die Gewaltanwendung reichen, kann als ein Freifahrtschein für weitere Gewaltdelikte gewertet werden. Wenn keine Sanktionierung der Täter erfolgt, bekräftigt das ihre Haltung und senkt ihre Hemmschwelle für die Ausübung weiterer Straftaten.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter waren da anderer Meinung. Die Version der Angeklagten wurde als glaubwürdig eingeschätzt, wobei die Aussagen des Opfers und der Zeugen kaum Beachtung fanden. Dieser Umstand führt zur tiefen Enttäuschung der Betroffenen und untergräbt ihr Vertrauen in die Schutzfunktion der Justiz.

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Quelle RAA Sachsen Pressemitteilung (22.07.09)


Veröffentlicht am 29. Juli 2009 um 02:58 Uhr von Redaktion in Nazis, News

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