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Streit um Eingriff ins sächsische Versammlungsgesetz

3. November 2009 - 19:04 Uhr

Von Hanka Kliese

Die NPD-Landtagsfraktion in Dresden empört sich über den Entwurf der schwarz-gelben Regierung für ein sächsisches Versammlungsgesetz. Für sie wird mit dem Koalitionsentwurf evident, dass „Verfassungsfeinde in der Regierung sitzen“.

Der Entwurf zielt nach Aussagen der Regierungsparteien FDP und CDU darauf, Demonstrationen von Rechtsextremisten wie die am 13. Februar in Dresden verbieten zu können. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion „Die Linke“ im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, warnt vor den Konsequenzen eines solchen Gesetzes: „Würde der Gesetzentwurf im Landtag beschlossen, könnte jede örtliche Verwaltung nach Belieben entscheiden, an welchen Tagen bzw. Orten sie die Versammlungsfreiheit außer Kraft setzen will. Eine solche prophylaktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit verstößt klar gegen Grundgesetz und Landesverfassung.“ Bartl moniert, dass damit nicht nur Nazi-Demonstrationen verboten werden könnten, sondern auch die ihrer demokratischen Gegenspieler.

Einen Eingriff in den Kern der Versammlungsfreiheit sieht auch Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, in dem Gesetzentwurf. Bereits im Januar 2008 hatte er sich kritisch zu den damaligen CDU-Entwürfen geäußert: „Wir müssen aufpassen, dass wir die demokratiefeindliche Gesinnung der Nazis nicht damit bekämpfen, dass wir unsere freiheitlichen Grundrechte beschneiden.“ Die Demonstrationsfreiheit, so Lichdi, unterscheide die Demokratie von der Diktatur.

Eine öffentliche Anhörung soll nun Klärung bewirken. Diese wird von den Grünen am 4.11. im Innenausschuss des sächsischen Landtages beantragt. Holger Apfel (NPD) lud inzwischen per Pressemitteilung die Landtagsfraktion der Partei „Die Linke“ zu einer gemeinsamen Normenkontrollklage am Sächsischen Verfassungsgerichtshof ein.

Quelle: Endstation Rechts (01.11.09)


Veröffentlicht am 3. November 2009 um 19:04 Uhr von Redaktion in Freiräume, News

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