Soziales

Nachrichten aus dem Süden Europas – Spanien (1)

5. Februar 2014 - 00:47 Uhr - Eine Ergänzung

Am 1. Februar zeigten sich in Dresden etwa ein dutzend Menschen solidarisch mit den seit mehreren Wochen stattfindenden „Pro Choice“-Protesten in Spanien. Seit den Neuwahlen kam es im Zuge der Sparmaßnahmen in dem südeuropäischen Land zu einigen Gesetzesänderungen, die neben einer vermeintlichen wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung des Landes auch Änderungen beim Thema Abtreibungen vorsehen. In dem am 20. Dezember durch die konservative Regierung der Partido Popular (PP) unter Mariano Rajoy vorgelegten Gesetzesentwurf sollen die erst 2010 erkämpften Verbesserungen wieder zurückgenommen werden. Die damalige sozialistische Regierung (PSOE) hatte 2010 eine Fristenregelung eingeführt, mit der ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Wochen möglich wurde, bei Missbildungen sogar innerhalb der ersten 22 Wochen.

Der neue Gesetzentwurf des einstigen Madrider Bürgermeisters und jetzigen Justizministers, Alberto Ruíz-Gallardón, soll Abtreibungen nur noch im Falle einer Vergewaltigung und bei schweren gesundheitlichen Gefahren möglich machen. Auch wenn der Fötus schwere Missbildungen aufzeigt, sollen Frauen nach der Verabschiedung des Gesetzes gezwungen werden, das Kind auszutragen. Wird eine Frau unter 18 Jahren schwanger, so ist für eine Abtreibung die Zustimmung der Eltern notwendig. Dies trifft auch dann zu, wenn die Frau zuvor vergewaltigt worden ist. In Zukunft soll nach Vorstellungen der konservativen spanischen Regierung wieder jede Abtreibung, egal zu welchem Zeitpunkt sie passiert, illegal werden.

Aus diesem Grund zogen am Samstag mehr als einhunderttausend Menschen vom Madrider Hauptbahnhof Atocha zum spanischen Parlament. Sie protestierten damit gegen das Verbot von Abtreibungen und setzten sich für die „Freiheit zu entscheiden“ ein. Zu der Demonstration hatte ein großes Bündnis aus 300 Frauenorganisationen, Parteien und Gewerkschaften aufgerufen. Am frühen Samstag Morgen reisten dazu Menschen aus allen Regionen Spaniens mit dutzenden Sonderzügen und Bussen in die spanische Hauptstadt. Parallel dazu war es wie hier in Barcelona vor der Sagrada Família auch in zahlreichen anderen Städten zu Protesten gekommen.

Das Gesetzesvorhaben ist selbst innerhalb der Regierungspartei umstritten und wird als Zugeständnis an den konservativsten Teil der PP-Wählerschaft verstanden. Landesweit lehnen 78% der Menschen das Vorhaben ab. Sollte sich das Gesetz durchsetzen, wird befürchtet, dass die Zahl außerklinischer Schwangerschaftsabbrüche stark zunehmen wird, einschließlich aller damit verbundener Gefahren. Kritik kam von der stellvertretenden Vorsitzenden der Sozialistischen Partei, María Elena Valenciano Martínez-Orozco. Ihrer Ansicht nach sei die Gesetzesreform „rückschrittlich“ und richte sich „gegen die Frauen, ihre Würde und ihre Freiheit“.

„El tren de la libertad llega a Madrid defendiendo la libertad de las mujeres. Aborto Legal. / Der Zug der Freiheit ist nach Madrid gekommen, um die Freiheit der Frauen zu verteidigen. Für legale Abtreibung.“

In ihrer Stellungnahme kritisierten die in Dresden aus Solidarität zeitgleich protestierenden Menschen auch die Zustände in Deutschland. So existiert mit §218 des Straf­ge­setz­buches (StGB) faktisch ein Abtreibungsverbot. Noch immer können Menschen zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Von einer Strafverfolgung wird nur unter be­son­de­ren Um­stän­den abgesehen. Dazu muss eine schwan­ge­re Per­son in­ner­halb der ers­ten zwölf Wo­chen eine staat­lich an­er­kann­te Be­ra­tung in An­spruch neh­men. Eine Ab­trei­bung nach den ersten zwölf Wo­chen ist nur bei einer hohenGe­fahr für die phy­si­sche oder psy­chi­sche Ge­und­heit der schwan­ge­ren Per­son möglich. Die Kosten zwi­schen 200 und 570 Euro für einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch müssen die Personen oft selbst übernehmen, da ein Abbruch aus ärzt­li­cher Sicht nicht zwin­gend er­for­der­lich ist und die Kran­ken­kas­sen den Ein­griff nicht über­neh­men. Nur bei einem ge­rin­gen Ein­kom­men kann eine Kos­ten­über­nah­me beim je­wei­li­gen Bun­des­land be­an­tragt wer­den kann.

Dennoch bedeutet das Recht auf Abtreibung ihrer Meinung nicht, dass Menschen dazu gezwungen werden können, abzutreiben. Stattdessen sollte Menschen, die sich für ein Kind entscheiden, ein einfacher Zugang zu qua­li­fi­zier­ter Be­ra­tung und me­di­zi­ni­scher Be­treu­ung ermöglicht werden. Außerdem setzen sich die Protestierenden dafür ein, dass die Bedingungen, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden, zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen werden. Gleichzeitig wird eine sinnvolle Aufklärungsarbeit für ebenso wichtig erachtet, wie eine rezeptfreie Vergabe von Ver­hü­tungs­mit­teln und der Pil­le-​da­nach.

In Deutschland kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Demonstrationen gegen Abtreibungen. So protestieren seit 2009 beispielsweise Jahr für Jahr unter dem Motto „Ja zum Leben – Für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie!“ mehrere tausend Menschen auf einem „Marsch für das Leben“ in Berlin. Als Symbol werden dazu weiße Holzkreuze verwendet, die für die Zahl abgetriebener Kinder stehen soll. Am Rande der vom christlich-fundamentalistischen Bundesverband Lebensrecht angemeldeten Demonstration kommt es dabei regelmäßig zu bunten und lautstarken Protesten. Während es in anderen Städten immer wieder Widerstand gibt, sieht die Situation in Sachsen etwas anders aus. An einem von den Christdemokraten für das Leben (CDL) angemeldeten Schweigemarsch durch Annaberg-Buchholz beteiligen sich seit 2010 auch immer wieder Abgeordnete der sächsischen CDU.

In Dresden und der Umgebung gibt es mehrere Anlaufstellen für Mädchen und junge Frauen, in denen sie sich oft auch anonym beraten lassen können. Hilfe gibt es unter folgenden Telefonnummern:

An­ony­me Zu­flucht für Mäd­chen und junge Frau­en 0351-​2519988
Ba­by­klap­pe, Müt­ternot­ruf 0180​-4232323
Frau­enschutz­haus 0351-​2817788
Kin­der-​ und Ju­gend­not­dienst 0351-​2754004
Dres­dner Stel­le zur Be­kämp­fung von häus­li­cher Ge­walt/Ge­walt im so­zia­len Nah­raum 0351-8567210
24h Te­le­fon-​Seel­sor­ge 0800-1110111


Veröffentlicht am 5. Februar 2014 um 00:47 Uhr von Redaktion in Soziales

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