Alle Artikel zum Thema: Feststellungsklage

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Funkzellenabfrage war rechtswidrig

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Mehr als zwei Jahre nach den erfolgreichen Protesten gegen mehrere in Dresden geplante Naziaufmärsche hat das Landgericht ein Urteil des Dresdner Amtsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben und die Funkzellenabfrage mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Einige Monate nach Bekanntwerden einer flächendeckenden “nichtindividualisierten Funkzellenabfrage” im Süden der Stadt, hatten etliche der von der Maßnahme betroffenen Personen eine Feststellungsklage gegen die Auswertung von rund eine Million Verbindungsdaten eingereicht. Zwei Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag hatten ihre Klage damit begründet, dass das Instrument der Funkzellenabfrage ursprünglich “als Möglichkeit der Terrorbekämpfung und nicht um Straftaten am Rande einer Versammlung aufzuklären” eingeführt worden war. Gleichzeitig sprachen sie von einem “Einschüchterungseffekt” bei den Menschen, die am 19. Februar ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegen Nazis protestiert hatten. Weiterlesen

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Amtsgericht erklärt Handyüberwachung für zulässig

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Wie nicht anders zu erwarten war, hat das für die flächendeckende Funkzellenabfrage ebenfalls zuständige Dresdner Amtsgericht seine im vergangenen Jahr angeordneten Maßnahmen einem Bericht der taz zufolge für zulässig erklärt. Das geht aus einem Schreiben des Gerichtes vom 23. Mai an acht von der Maßnahme Betroffene hervor, die zuvor eine Feststellung der Rechtmäßigkeit beantragt hatten. Damit wurde die Entscheidung, eine Million Verbindungsdaten und rund 55.000 Namen und Anschriften einzuholen, knapp ein Jahr nach bekannt werden des Skandals, offiziell für rechtmäßig erklärt. Weiterlesen