Alle Artikel zum Thema: Hans-Joachim Hlavka

Nazis

Nach Prozessauftakt – Naziangriff auf Privatwohnung

26. Dezember 2016 - 23:47 Uhr

Nur wenige Tage nachdem in Dresden zum mittlerweile dritten Mal der Prozess gegen einen Antifaschisten aus Berlin begonnen hatte, haben im Berliner Bezirk Neukölln vermutlich Nazis eine Privatwohnung angriffen. Wie die Gruppe „Wir sind alle Dresden Nazifrei“ auf ihrer Facebook-Seite mitteilte, wurden bei der Attacke mehrere Fenster eingeworfen und zwei Räume verwüstet. Zum Zeitpunkt der Tat hatten sich in der Wohnung zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder aufgehalten. Die Gruppe geht davon aus, dass der Angriff eigentlich Tim galt, der seit 21. Dezember 2016 in Dresden vor Gericht steht. Der Vorfall ist nicht der erste in dem Berliner Szenebezirk, bereits vor knapp zwei Wochen waren ein linkes Café, eine Buchhandlung und zwei Privatwohnungen durch Unbekannte attackiert worden.

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Antifa

Haftstrafe für Beamtenbeleidigung

6. März 2013 - 23:59 Uhr - 6 Ergänzungen

Mehr als einen Monat nach dem harten Urteil gegen den Berliner Antifaschisten Tim ist der Verteidigung des Angeklagten vom Dresdner Amtsgericht das schriftliche Urteil zugestellt worden. Aus der kurz gehaltenen Urteilsbegründung geht hervor, dass dem Familienvater weder eine konkrete Tatbeteiligung, noch eine Beleidigung nachgewiesen werden konnte. Obwohl in der Erklärung selbst sogar festgestellt wird, dass der Angeklagte keine Gegenstände geworfen oder Körperverletzungen begangen hat, reichte dem Gericht offenbar die Vermutung, er habe einen Polizisten im Vorbeigehen mit seinem Megafon lautstark als „Nazischwein“ bezeichnet aus, um ihn für fast zwei Jahre Gefängnis zu verurteilen. Gegen das Urteil wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs“, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung waren sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der Urteilsverkündung in Berufung gegangen. Ein neuer Prozesstermin steht noch aus.

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Antifa

Revision im Urteil gegen Tim

22. Januar 2013 - 22:20 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen einen Berliner Antifaschisten Revision gegen das Urteil vom 16. Januar eingelegt. Nach Informationen die dem Neuen Deutschland vorliegen, werde das vorangegangene Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“. Zuvor war auch die Verteidigung in Revision gegangen. Der 36jährige Familienvater war in der vergangenen Woche am Dresdner Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Während des vier Tage andauernden Prozesses konnte ihm keine einzige Straftat nachgewiesen werden, auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft hatten den Angeklagten nicht identifizieren können.

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Antifa

Deutliches Zeichen gegen das Sächsische Demokratieverständnis in frostigen Zeiten

19. Januar 2013 - 16:04 Uhr - 6 Ergänzungen

Als Reaktion auf das skandalöse Gerichtsurteil gegen einen Berliner Antifaschisten am Mittwoch, fand am am frühen Freitag Abend eine kraftvolle Solidaritätsdemonstration in Dresden statt. Gegen 18 Uhr hatten sich am Startpunkt der Demonstration auf dem Postplatz bereits mehrere hundert Menschen versammelt. Thematisch drehte es sich in erster Linie um den besorgniserregenden Zustand der sogenannten Sächsischen Demokratie und ihrer Auswüchse. In seinem Redebeitrag kritisierte ein Sprecher des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ das Urteil als „politisch motiviert“. Die letzten Jahren hätten gezeigt, dass in Sachsen antifaschistisches Handeln als kriminell und zivilgesellschaftliches Engagement argwöhnisch beobachtet wird. Dies habe der für das Urteil verantwortliche Richter Hans-Joachim Hlavka in seiner mündlichen Urteilsbegründung noch einmal deutlich gemacht, als er dabei im Namen der Dresdner Bevölkerung sprach, die politische Auseinandersetzungen „satt“ haben würden. Davon abgesehen, sei nicht Aufgabe eines Richters eigene Werturteile zu fällen und sich mit seinem Amt politisch zu betätigen. Der Bündnissprecher kritisierte zudem das Gericht, welches dem Betroffenen das in Anspruch genommene Recht auf Aussageverweigerung nachteilig ausgelegte.

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Antifa

Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen

17. Januar 2013 - 01:29 Uhr - 26 Ergänzungen

Am heutigen Mittwoch wurde ein Berliner Antifaschist zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 36jährige soll nach Einschätzung des Dresdner Amtsgerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Der für das Verfahren zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die für den Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei dem Durchbruch im Vorfeld der erfolgreichen Massenblockaden von tausenden Menschen gegen mehrere von Nazis geplante Aufmärsche waren vier Einsatzkräfte verletzt worden.

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Antifa

Landgericht hebt Haftbefehl auf

16. Januar 2013 - 12:00 Uhr - 4 Ergänzungen

Ein kurz vor den Weihnachtstagen vom sächsischen LKA während eines Besuches der örtlichen Arbeitsagentur festgenommener junger Mann wurde nach fast drei Wochen in der Justizvollzugsanstalt Dresden (JVA) wieder freigelassen. Das zuständige Landgericht gab damit einer Haftbeschwerde gegen einen durch das Dresdner Amtsgericht ausgestellten Haftbefehl recht. Dem auch im Verfahren wegen einer mutmaßlichen „Antifa-Sportgruppe“ Beschuldigten wird vorgeworfen, am Rande einer von der Polizei Anfang Dezember aufgelösten Party in Dresden einen Polizisten angegriffen zu haben.

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