Alle Artikel zum Thema: Hochschulfreiheitsgesetz

Kultur

„Wir erhoffen uns einen gewandelten Blick“ – Interview mit dem STURA der Hochschule für Bildende Künste Dresden

28. Mai 2020 - 18:14 Uhr

Seit im letzten Sommer die Bibliothek der Kunsthochschule (HfBK) besetzt wurde, weil deren damalige Leiterin auf einer Liste der AfD im Landkreis Meißen kandidiert hatte, ist es eher ruhig geworden um die Studierendenschaft der Kunsthochschule. Intern ist jedoch einiges passiert: Obwohl die Studierendenschaft verschiedene Gesprächsangebote gemacht hatte, hielt sich die Hochschulleitung eher bedeckt und die Leiterin der Bibliothek kündigte zu Ende März. Dem StuRa zufolge blieb eine hochschulinterne Auseinandersetzung mit rechtsradikalen Positionen bisher aus. Dieser hatten eine umfassende Schulung aller Mitarbeitenden zum Umgang mit rechtsradikaler Argumentation gefordert und sich eine selbstkritischere Haltung der Hochschule gewünscht. Im Gespräch mit dem StuRa wollten wir wissen, was sich seitdem an der Hochschule getan hat und was Studieren an der HfBK in Zeiten von Corona bedeutet.

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulfreiheitsgesetz

13. Dezember 2012 - 14:46 Uhr

Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eine von der Studentenschaft der TU Chemnitz eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) als unzulässig zurückgewiesen. Die Studierendenvertretung hatte ihre Beschwerde damit begründet, im Gesetzgebungsverfahren nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein und sahen sich durch die beschlossenen Neuregelungen in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre eingeschränkt. Der Verfassungsgerichtshof sah dies jedoch anders und stellte in seiner Begründung fest, „dass sich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein solches Anhörungsrecht für die Studentenschaft nicht ergibt“.

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Studierendenvertretung legt Verfassungsbeschwerde ein

22. Oktober 2012 - 15:03 Uhr - Eine Ergänzung

Bereits am 12. Oktober hat der StuRa der Universität Chemnitz gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die studentische Vertretung begründete ihre Entscheidung mit Artikel 21 und Artikel 82 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung, welche ihrer Ansicht nach ein Mitwirkungsrecht der Studierendenvertretungen vorsieht. Das überarbeitete Hochschulgesetz sieht für sächsische Studentinnen und Studenten die Möglichkeit vor, in Zukunft schon nach einem Semester aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten.

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Landtag verabschiedet umstrittenes Hochschulfreiheitsgesetz

27. September 2012 - 15:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Wie nicht anders zu erwarten war, hat eine Landtagsmehrheit aus CDU, FDP und der NPD dem überarbeiteten Hochschulgesetz und damit Gebühren für Langzeitstudierende zugestimmt. In Zukunft müssen Studentinnen und Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, Gebühren in einer Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. In einem ursprünglichen Entwurf hatte sich die sächsische FDP sogar für Gebühren ab einem Semester über der Regelstudienzeit eingesetzt. Für so genannte „Härtefälle“ wie Schwangerschaft oder Erkrankungen hatte der CDU-Politiker Geert Mackenroth auf einer Podiumsdiskussion im Hörsaalzentrum unlängst Ausnahmeregelungen ins Gespräch gebracht. Das neue Hochschulfreiheitsgesetz sieht für Studierende außerdem die Möglichkeit vor, aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten. Damit müssten sie jedoch nicht nur auf die zahlreichen Beratungs- bzw. Unterstützungsangebote der Fachschaftsräte und des StuRas verzichten, sondern stellen die studentischen Vertretungen auch vor Finanzierungs- und damit Planungsschwierigkeiten.

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