Alle Artikel zum Thema: Revision

Antifa

Prozess gegen Antifaschistin in Dresden endet nach Revision mit Einstellung

9. Juni 2020 - 17:49 Uhr

Am vergangenen Montag musste sich eine Antifaschistin vor dem Amtsgericht Dresden wegen Vermummung verantworten. Es war der zweite Prozesstermin, nachdem sie im November 2018 bereits vor dem Amtsgericht wegen Vermummung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden war. Ihr Verteidiger Mark Felitzsch hatte damals Revision gegen das Urteil eingelegt. Dieser wurde vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) stattgegeben und der Prozess an das Amtsgericht zurück verwiesen, wo der Vorwurf Anfang Juni nach §153a StPO schließlich eingestellt wurde.

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Nazis

Nach Prozessauftakt – Naziangriff auf Privatwohnung

26. Dezember 2016 - 23:47 Uhr

Nur wenige Tage nachdem in Dresden zum mittlerweile dritten Mal der Prozess gegen einen Antifaschisten aus Berlin begonnen hatte, haben im Berliner Bezirk Neukölln vermutlich Nazis eine Privatwohnung angriffen. Wie die Gruppe „Wir sind alle Dresden Nazifrei“ auf ihrer Facebook-Seite mitteilte, wurden bei der Attacke mehrere Fenster eingeworfen und zwei Räume verwüstet. Zum Zeitpunkt der Tat hatten sich in der Wohnung zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder aufgehalten. Die Gruppe geht davon aus, dass der Angriff eigentlich Tim galt, der seit 21. Dezember 2016 in Dresden vor Gericht steht. Der Vorfall ist nicht der erste in dem Berliner Szenebezirk, bereits vor knapp zwei Wochen waren ein linkes Café, eine Buchhandlung und zwei Privatwohnungen durch Unbekannte attackiert worden.

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Antifa | Freiräume

Oberlandesgericht hebt Urteil auf

9. Dezember 2013 - 12:06 Uhr

Nachdem das Dresdner Amtsgericht im Mai einen Antirassisten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt hatte, hob das Oberlandesgericht das Urteil in einer Revisionsverhandlung Ende November auf und verwies den Fall erneut an eine andere Kammer des Amtsgerichtes. Der Beschuldigte, welcher während einer Abschiebung an der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) „Nazis morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ in Richtung eines Polizeibeamten gerufen hatte, war mehrere Monate später entgegen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wegen Ehrverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Antifa

Revision im Urteil gegen Tim

22. Januar 2013 - 22:20 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen einen Berliner Antifaschisten Revision gegen das Urteil vom 16. Januar eingelegt. Nach Informationen die dem Neuen Deutschland vorliegen, werde das vorangegangene Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“. Zuvor war auch die Verteidigung in Revision gegangen. Der 36jährige Familienvater war in der vergangenen Woche am Dresdner Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Während des vier Tage andauernden Prozesses konnte ihm keine einzige Straftat nachgewiesen werden, auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft hatten den Angeklagten nicht identifizieren können.

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Lesens-/Sehenswert

Verurteilung auf Zuruf?

18. Januar 2013 - 11:42 Uhr

Göttingen: Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen von ihr selbst geforderten Freispruch ein. Student hatte gegen Auftritt des niedersächsischen Innenministers protestiert

Quelle: Junge Welt (16.01.2013)


Antifa

Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.

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Nazis

Revision gegen Verurteilung für Brandanschlag auf RM 16

6. Oktober 2011 - 13:13 Uhr - Eine Ergänzung

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Der Dresdner Nazi Stanley Nähse hat gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob es während des Prozesses am Landgericht Dresden zu Verfahrensfehlern kam. Nähse wurde am 13. September zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. In der Nacht zum 24. August 2010 warf der seit Jahren bekannte Nazi einen Brandsatz in ein alternatives Wohnprojekt auf der Robert-Matzke-Straße in Dresden-Pieschen. Mit einem halbherzigen Geständnis gab er zu, die Tat begangen zu haben – jedoch nicht aus politischen Motiven, sondern aus Frust. Dieses Geständnis konnte weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht überzeugen.