Alle Artikel zum Thema: TU Chemnitz

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Landesregierung schweigt zu Rüstungsgeschäften

8. Mai 2014 - 15:56 Uhr

Das Sächsische Wirtschaftsministerium gibt sich geheimnisvoll. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen-Politikers Michael Weichert zur Bedeutung der Rüstungsindustrie für den Freistaat lehnte Sachsens zuständiger Minister Sven Morlok (FDP) ab. Die Zahl der entsprechenden Betriebe sei seiner Auffassung nach so gering, „dass deren weitere Daten der statistischen Geheimhaltung unterliegen“, so der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in seiner Antwort. Auch die Frage nach der Zahl der Beschäftigen in diesem Bereich blieb unbeantwortet. Abschließend verwies er zur Beantwortung der Fragen auf die dafür zuständigen Stellen in der Bundesregierung. Zu den bislang verschwiegenen Projekten gehört beispielsweise das von den Grünen kritisierte und gemeinsam mit EADS durchgeführte Drohnenforschungsprogramm SAGITTA an der TU Chemnitz.

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulfreiheitsgesetz

13. Dezember 2012 - 14:46 Uhr

Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eine von der Studentenschaft der TU Chemnitz eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) als unzulässig zurückgewiesen. Die Studierendenvertretung hatte ihre Beschwerde damit begründet, im Gesetzgebungsverfahren nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein und sahen sich durch die beschlossenen Neuregelungen in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre eingeschränkt. Der Verfassungsgerichtshof sah dies jedoch anders und stellte in seiner Begründung fest, „dass sich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein solches Anhörungsrecht für die Studentenschaft nicht ergibt“.

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Studierendenvertretung legt Verfassungsbeschwerde ein

22. Oktober 2012 - 15:03 Uhr - Eine Ergänzung

Bereits am 12. Oktober hat der StuRa der Universität Chemnitz gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die studentische Vertretung begründete ihre Entscheidung mit Artikel 21 und Artikel 82 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung, welche ihrer Ansicht nach ein Mitwirkungsrecht der Studierendenvertretungen vorsieht. Das überarbeitete Hochschulgesetz sieht für sächsische Studentinnen und Studenten die Möglichkeit vor, in Zukunft schon nach einem Semester aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten.

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