Alle Artikel zum Thema: Versammlungsgesetz

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Versammlungsrecht in Sachsen eingeschränkt

Mahnmal am Ort der Nazidemonstration 2010: Neustädter Bahnhof

Wie zu erwarten war, hat gestern die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das Versammlungsgesetz verabschiedet. Aus den Reihen der Oppositionsparteien hagelte es Kritik. Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in seiner Rede vor dem Landtag die Änderungen im Versammlungsrecht als Versuch, “das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen”. Die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Ort der Deportation der Dresdner Jüdinnen und Juden habe gezeigt, dass es sich gerade im § 15 Absatz 2 um reine “Symbolpolitik” handeln würde, in der es vor allem darum geht, das so genannte “stille Gedenken” an der Frauenkirche als einzig zulässige Gedenkform zu etablieren. Er kündigte eine Klage der demokratischen Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig an. Weiterlesen

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Umstrittenes Sächsisches Versammlungsgesetz beschlossen

Großaufmärsche wie am 13. Februar 2010 wären auch in Zukunft möglich

In der vergangenen Woche hat der zuständige Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtags das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz verabschiedet. Dieses wurde bereits vor zwei Jahren eingebracht, jedoch wegen formalen Fehlern vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig im April letzten Jahres zurückgewiesen. Das neue Gesetz, welches sich ursprünglich vor allem gegen rechte Aufmärsche am 13. Februar richten sollte, ist damit erneut als Versuch der schwarz-gelb geführten Landesregierung zu werten, politischen Protest aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Gegen einen ersten im Januar 2010 vorgelegten Gesetzesentwurf hatte die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen im August 2010 eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Begründung hatten sie auf mehrere Fehler und schwammige Formulierungen im Gesetzestext verwiesen. Weiterlesen

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Ermittlungen gegen NazigegnerInnen ohne Rechtsgrundlage

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Der Umgang mit den Protesten gegen die Naziaufmärsche in Dresden sorgte bundesweit für Aufsehen. Mehrere Funkzellenabfragen, der Einsatz eines IMSI-Catchers und die Verfolgung dutzender Personen unter dem Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gaben dem Begriff der “sächsichen Demokratie” eine neue Bedeutung. Nun sollen die Ermittlungen wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz rechtswidrig sein, denn das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 rückwirkend gekippt. Zu diesem Schluss kam ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dies wird jedoch nicht zu einem Einlenken der sächsischen Staatsanwaltschaft führen. Diese möchte in Kürze die ersten Verfahren gegen führende Mitglieder der Linken eröffenen. Insgesamt stehen 54 Personen unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine Verurteilung scheint jedoch unwahrscheinlich. Weiterlesen

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Sachsen will Polizei mit mehr Befugnissen ausstatten

Schießen oft über das Ziel hinaus: Die sächsische Polizei

Wie die Leipziger Internetzeitung in ihrer Montagsausgabe berichtet, plant die schwarz-gelbe Landesregierung schon in den nächsten Wochen die Umsetzung ihrer umstrittenen Polizeireform. Dazu wurde am 1. September der Gesetzentwurf zum neuen Sächsischen Polizeigesetz im dafür zuständigen Innenausschuss des Sächsischen Landtages diskutiert. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig und aus den Reihen der Opposition soll der Entwurf demnächst im Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden. Weiterlesen

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Unbelehrbare Symbolpolitik in Dresden

Sachsens Landesregierung hat am Montag erneut ihr schon einmal an einer so genannten Normenkontrollklage gescheitertes Versammlungsgesetz eingereicht. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sprach in einer Pressemitteilung angesichts fehlender Veränderungen von “ideologisch motivierter Symbolpolitik” und kündigte eine erneute “verfassungsrechtliche Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof” durch seine Fraktion an. Weiterlesen

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Verfassungsklage gegen Sächsisches Versammlungsgesetz eingereicht

Die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen hat gemeinsam mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Normenkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen das im Eiltempo Anfang des Jahres von CDU und FDP gemeinsam beschlossene überarbeitete Versammlungsgesetz eingereicht.

Das neue Gesetz sieht für Dresden vor allem ein Versammlungsverbot an so genannten “besonderen Orten” am 13. Februar vor, da es in der Vergangenheit zu “erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten” gekommen sein soll. Im Unterschied zum alten gesamtdeutschen Versammlungsgesetz wurden im neuen Gesetz außerdem “auch die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, sowie die Personen, die gegen eine der beiden Gewaltherrschaften [gemeint ist hier das Dritte Reich und die DDR, Anm. d. Red.] Widerstand geleistet haben” bzw. allgemein die Opfer von Kriegen in die Betrachtung einbezogen. Weiterlesen

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Staatsanwaltschaft fordert Aufhebung der Immunität

Nach Zeitungsangaben hat die Dresdner Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität des Thüringer Fraktionschefs der Linken, Bodo Ramelow, gefordert. Der Vorwurf gegen ihn und zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker lautet “Sprengung einer Versammlung”.

Ramelow soll am 13. Februar in Dresden die Proteste gegen Europas größten Nazi-Aufmarsch organisiert und sich gemeinsam mit tausenden Menschen dem Aufzug entgegengestellt haben. (Video) Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro einzustellen, hatte er wie auch Parteikollege André Hahn im März abgelehnt. Weiterlesen

Antifa

Dresden: Chemnitzer Staatsschutz auf Verbrecherjagd

Am 5. März fand in Chemnitz ein Naziaufmarsch statt. Selbstverständlich gab es auch verschiedene Gegenaktionen, an denen sich ingesamt einige Tausend Menschen beteiligt hatten. Ein aus Dresden angereister Bus, welchen die Polizei offensichtlich dem antifaschistischen Spektrum zugeordnet hatte, wurde von der Polizei bereits auf der Anreise schikaniert. Im Zuge dieser Maßnahmen fand auch eine mehr als einstündige Kontrolle mit Personalienaufnahme aller Businsassen statt. (Siehe auch Indymedia-Bericht vom 6. März.) Weiterlesen

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Von falschen Entscheidungen und fehlendem Willen

Nur wenige Tage nach der erfolgreichen Verhinderung von Europas größtem Naziaufmarsch soll dieser Artikel die Defizite der zuständigen staatlichen Behörden an diesem Tag aufzeigen. Mit der Verlegung des Nazitreffpunkts auf die Neustädter Elbseite entledigte sich die Stadt zwei in ihren Augen großen Probleme. Zum einen den imageschädigenden Bildern tausender Nazis vor historischer Altstadtkulisse und zum anderen der Kritik am eigentlichen Gedenken an diesem Tag.

Mehr als zehntausend Menschen bildeten im Zentrum Dresdens eine 1.5 Kilometer lange Menschenkette, um die Stadt symbolisch vor den Nazis aber auch die Vereinnahmung des Gedenkens zu schützen. Nur wenige Kilometer entfernt sorgten ebenfalls tausende Menschen mit friedlichen Sitzblockaden dafür, dass der Naziaufmarsch zum ersten Mal nach mehr als zehn Jahren verhindert werden konnte. Der zivile Ungehorsam tausender Bürgerinnen und Bürger fand in der abschließenden Beurteilung des Tages durch Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz keine Erwähnung und ist bezeichnend für das Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt und der Polizei in den Tagen vor und nach dem Aufmarsch. Weiterlesen

Events

11.02.2010 Diskussionsrunde

Widerstand gegen das neue Versammlungsgesetz! Demokratieabbau stoppen!

Wann? 11. Februar 2010, 18.00 Uhr
Wo? Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15

Das von CDU und FDP verabschiedete Sächsische Versammlungsgesetz sorgt zu Recht für Empörung. Es greift massiv in ein für die Demokratie konstitutives Grundrecht ein und giesst staatliche Erinnerungskultur und -politik in Gesetzesform. Durch die Gleichsetzung von nationalsozialistischer Diktatur und “kommunistischer Gewaltherrschaft” werden Elemente der Totalitarismustheorie zum Eingriffsinstrumentarium gegenüber Versammlungen erhoben. Versammlungsbehörden können nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob es sich bei einem Veranstaltungsort um einen Erinnerungsort handelt und die betreffende Versammlung der staatlichen Erinnerungspolitik widerspricht. Wir laden Sie ein, mit Verfassungsrechtsexperten, Vertretern von Aktionsbündnissen und Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zu diskutieren.

PROGRAMM

18:00-18:10 Uhr Begrüssung Dr. André Hahn, MdL, Fraktionsvorsitzender
18:10-18:25 Uhr Problemaufriss zum Hintergrund und den Auswirkungen des von der Regierungskoalition beschlossenen Gesetzes “Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge” Klaus Bartl, MdL, Verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher
18:25-19:00 Uhr Impulsreferat Prof. Dr. Martin Kutscha, Professur für Staats und Verwaltungsrecht, HWR Berlin
19:00-19:30 Uhr Pause
19:30-20:45 Uhr Podiumsdiskussion Moderation: Marcel Braumann
Gäste im Podium: Prof. Dr. Martin Kutscha, Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, HWR Berlin; Ralf Hron, DGB; Andreas Schönherr, attac; Julia Bonk, MdL, Sprecherin für Daten und Verbraucherschutz sowie Neue Medien; Klaus Bartl, MdL, Verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher
20:45-21:00 Uhr Resümee und Schlusswort Rico Gebhardt, MdL, Innenpolitischer Sprecher