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Residenzpflicht in Sachsen teilweise gekippt

19. Januar 2011 - 23:32 Uhr - Eine Ergänzung

In Sachsen wurde vom Innenministerium überraschend die Residenzpflicht für Migrantinnen und Migranten gekippt. Damit ist es für geduldete Ausländer in Zukunft möglich, sich ohne Meldung bei den Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen frei zu bewegen. Die Neuregelung gilt jedoch nicht für Asylsuchende in laufenden Verfahren und vorbestrafte Menschen.

Nach der Zusammenlegung der Kreise vor mehr als zwei Jahren, hatte sich der erlaubnisfreie Bewegungsradius für Geduldete praktisch verdoppelt. Innenminister Markus Ulbig (CDU) sprach angesichts der Erfahrungen aus der Kreisreform von einer „pragmatischen Lösung“. Zuletzt hatte sich mehrfach Ex-Wirtschaftsminister Martin Gillo (CDU) für eine deutlich liberalere Ausländerpolitik im Freistaat eingesetzt. In Sachsen betrifft die Reform etwa 4.239 Menschen (Stand: Mai 2010), ca. 0,1% der Bevölkerung.

Erst im Dezember hatten im Innenausschuss des sächsischen Landtags mehrere Sachverständige über das Thema beraten. Zuvor hatten sich bereits Brandenburg und Berlin über eine Änderung verständigt. Auch in den Parlamenten anderer Bundesländer finden seit Monaten Diskussionen über eine Lockerung der gesetzlichen Regelungen statt. Ein häufig genannter Grund für die räumliche Beschränkung ist eine Beschleunigung des oft jahrelangen Asylverfahrens.

Die Landtagsabgeordnete der Linken, Freya Maria Klinger, begrüßte die Entscheidung und verwies auf Initiativen ihrer Partei in den vergangenen Jahren. Sie widersprach dem Innenminister, wonach die Residenzpflicht für Asylbewerber im laufenden Verfahren durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben sei und forderte die Residenzpflicht auch für diese Gruppe aufzuheben. Auch die Grüne Landtagsabgeordnete Elke Herrmann zeigte sich erfreut und forderte Ulbig auf, nun auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu erleichtern.

Die Residenzpflicht wird von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und lokalen Flüchtlingsräten als Einschränkung sozialer, kultureller und politischer Grundrechte gewertet. Sie verhindere die Pflege regelmäßiger sozialer Kontakte und damit auch die Integrationsbemühungen zahlloser Migrantinnen und Migranten. Diese Beschränkung der Freiheitsrechte von Flüchtlingen ist in der Europäischen Union beispiellos und wurde zuletzt auch vom UNHCR kritisiert. Deren Vertreter, Michael Lindenbauer, verurteilte im Vorfeld der Innenministerkonferenz in Hamburg den erschwerten Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten sowie medizinischer Versorgung und kritisierte die Schwierigkeiten bei Besuchen von Familienangehörigen und Freunden in den oft abgelegenen Unterkünften. In einer Online-Petition hatten sich im vergangenen Frühjahr mehr als 11.000 Menschen für eine Lockerung der geltenden Aufenthaltsregeln ausgesprochen.

Im Jahr 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 41.332 Asylerstanträge gestellt, das sind 13.683 bzw. 43% mehr als im Jahr zuvor. Davon erhielten gerade einmal 7.704 Personen bzw. 16% die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention. Zusätzlich wurde 2.691 Menschen (5,6%) ein sogenannter „subsidiärer Schutz“ zugesprochen. Der überwiegende Teil der Flüchtlinge kam nach Ministeriumsangaben aus Afghanistan und dem Irak. Von den afghanischen Asylsuchenden erhielten 2010 nur 11,3% eine rechtliche Anerkennung als Flüchtling. Nach Regierungsangaben betreffen die verschärften Aufenthaltsregelungen deutschlandweit mehr als 125.000 Menschen, das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

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Veröffentlicht am 19. Januar 2011 um 23:32 Uhr von Redaktion in Antifa

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