Freiräume

Hörte der Verfassungsschutz am 19. Februar Telefongespräche ab?

16. September 2011 - 22:19 Uhr - 4 Ergänzungen

Nur eine Diktatur braucht Überwachung (Quelle: flickr.com/photos/steffireichert/6141752202)

Nachdem der sächsische Datenschutzbeauftragte in der vergangenen Woche seinen Bericht zur Funkzellenabfrage (FZA) zu den Antinaziprotesten im Februar vorgestellte, meldete sich der sächsische Richterverein und warf ihm die Überschreitung seiner Kompetenzen vor. Einen Tag später legte das Innenministerium ein Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis vor, welches die FZA zwar als angemessen einschätzte, sich jedoch nicht näher mit dem Bericht des sächsischen Datenschützers und Fragen der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzte. Auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verwies gegenüber dem MDR auf die schon im Vorfeld bekannt gewesene Anwesenheit besonders geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener. Aus diesem Grund hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Nun berichtet die taz, dass am 19. Februar möglicherweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Handygespräche mitgehört und aufgezeichnet haben soll.

Aus einem vertraulichen Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar geht hervor, dass das BfV am 19. Februar vermutlich einen IMSI-Catcher eingesetzt hat, um damit Gespräche abfangen zu können. In dem Schreiben an den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschuss Wolfgang Bosbach (CDU) und andere Mitglieder des Ausschusses wirft Schaar vor, das seine Beanstandungen der „gravierenden Rechtsverstöße“ wirkungslos bleibe.

Die Frage nach dem Einsatz eines so genannten IMSI-Catchers stand schon lange im Raum. Das sächsische Landeskriminalamt hatte aus diesem Grund bereits vor Wochen diverse Zeitungsredaktionen angeschrieben und um Hilfe bei der Aufklärung gebeten. Über diese Kommunikation kam auch heraus, dass das LKA gegen den Anwalt André Schollbach aus Dresden ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, Informationen aus einem laufenden Verfahren weitergegeben zu haben. Eine Bahauptung, die er als „absurd“ zurückwies. Nun scheint klar zu sein, dass der IMSI-Catcher vom BfV vor dem „Haus der Begegnung“ auf der Großenhainer Straße zum Einsatz gekommen ist. Hierfür wurde ein leerer Lieferwagen neben dem Gebäude abgeparkt. Darin soll eine Frau mit Notebook die Gespräche mitgehört und aufgezeichnet haben. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz bestritt den Einsatz eines solchen Geräts, konnte aber einen Einsatz durch andere Stellen nicht ausschließen.

Am Abend des 19. Februar kam es schließlich zur Stürmung des Hauses durch Spezialkräfte der Polizei. Eine Razzia die mittlerweile als rechtswidrig eingestuft wurde. Der Schaden für aufgebrochene und zerstörte Türen musste der Freistaat zahlen.


Veröffentlicht am 16. September 2011 um 22:19 Uhr von Redaktion in Freiräume

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.