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Sachsen plant den Kauf mobiler Kennzeichenerfassungssysteme

30. August 2012 - 11:29 Uhr - Eine Ergänzung

Sachsen plant nach Recherchen der Sächsischen Zeitung die Anschaffung von mobilen Kfz-Kennzeichenscannern und hat dazu im Rahmen eines so genannten Vergabeverfahrens sechs dieser 25.000 Euro teuren Systeme in den Sommerwochen getestet. Bei den Tests, die unter anderem im Stadtgebiet von Görlitz und auf der A4 stattfanden, wurden insgesamt 18.341 Kennzeichen erfasst und mit den Daten von INPOL abgeglichen. In gerade einmal 14 Fällen kam es in der Folge zu Identitätsfeststellungen, ein gestohlenes Fahrzeug konnte jedoch nicht sichergestellt werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Politikerin Eva Jähnigen hervor.

Hintergrund für die sächsischen Bemühungen zum Kauf so genannter „mobiler automatisierter Kennzeichenerfassungssysteme“ (AKES) sind die Autodiebstähle und die grenzüberschreitende Kriminalität im Freistaat. Obwohl die Zahl der entwendeten Fahrzeuge in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen war, sank sie im vergangenen Jahr um 13,5% auf 2495 gestohlene Kraftfahrzeuge. Dieser Erfolg hat jedoch neben der Verbesserung in der länderübergreifenden Zusammenarbeit nach dem Wegfall der stationären Grenzkontrollen im Dezember 2007 vor allem auch damit zu tun, dass in 1036 Fällen die Diebstahlssicherung immer häufiger einen Diebstahl verhindert hat.

Die Abgeordnete forderte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf, „die Anschaffung von Kfz-Scannern zu überdenken“ und begründete ihre Bedenken damit, dass die Tests „Schwierigkeiten beim Auslesen der Kennzeichen“ gezeigt haben. Außerdem erscheint die Anzahl der von der Überwachung Einsatz erfassten Unbeteiligten, so die Politikerin weiter, „im Vergleich zu Trefferquote und Nutzen für die Polizeiarbeit unverhältnismäßig“. Kritik an den Plänen kam in Anbetracht des geplanten Stellenabbaus auch von der Polizeigewerkschaft. So sei die Technik nur dann sinnvoll, „wenn es auch genügend Beamte gebe, die Autodiebe verfolgen könnten“.

Das im vergangenen Jahr überarbeitete Sächsische Polizeigesetz erlaubt der Polizei Kennzeichen mit mobilen Kameras zu erfassen und die Daten direkt im Anschluss mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht schon ähnliche Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt und einen flächendeckenden bzw. dauerhaften Einsatz wegen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung abgelehnt. Innenminister Ulbig hatte die Neufassung des Gesetzes mit einer „Anpassung an das Europa-Recht“ verteidigt. Dass mit der neuen Technik in Zukunft jedoch nicht nur Fälle von Autodiebstahl verfolgt werden können, zeigen die Ergebnisse des Testversuchs in Ostsachsen. Durch die Überprüfung der Kennzeichen konnte bei zwei Fahrzeugen ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht nachgewiesen werden.


Veröffentlicht am 30. August 2012 um 11:29 Uhr von Redaktion in Freiräume

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