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Feminismus

Trans Frau gegen den Freistaat Sachsen – Entschädigung für falsche Anrede eingeklagt

28. April 2023 - 16:13 Uhr

Ein Gastbeitrag der Queer Pride Dresden

Am 03.04.2023 stand der Freistaat Sachsen in Dresden vor Gericht. 

Geklagt hatte eine ehemalige Angestellte des Krankenhauses Großschweidnitz. Als trans Frau wurde ihr nach dem Outing bei ihrer Arbeitsstelle durch die Klinikleitung die korrekte Anrede verweigert. Versuche der Klägerin, durch aufklärende Gespräche Verständnis aufzubauen und eine Änderung des diskriminierenden Verhaltens durch die Leitung herbeizuführen, blieben erfolglos. Stattdessen wurde ihr die Kündigung ausgesprochen und das Arbeitsverhältnis damit beendet.

Nach Ansicht der Rechtsanwältin Susette Jörk verstößt das gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), über den nach Klageeinreichung für Anfang April eine Güteverhandlung anberaumt wurde. Ein eher neues Feld für die Rechtsprechung, umso höher war die Spannung im voll besetzten Saal 2 des Dresdner Arbeitsgerichtes. Nach einer von der Queer Pride Dresden initiierten Solidaritätskampagne hatten sich rund 15 Unterstützer:innen und Vertreter:innen des sächsischen Antidiskriminierungsbüros zur Beobachtung der Verhandlung eingefunden.

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