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Grünen-Abgeordneter wegen Platzbesetzung schuldig gesprochen

8. April 2014 - 13:25 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach dem ersten Verhandlungstag fand gestern vor dem Amtsgericht in Dresden der zweite Teil der Verhandlung gegen den Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi statt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, vor mehr als drei Jahren eine von Maik Müller angemeldete rechte Demonstration blockiert und sich damit dem Vorwurf des Verstoßes gegen §21 des Versammlungsgesetzes schuldig gemacht zu haben. Richter Rainer Gerards folgte in seiner mündlichen Urteilsbegründung weitestgehend den Argumenten von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer und verurteilte Lichdi zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen a 150 Euro. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, dem Amtsgericht darzulegen, ob und warum sie das Urteil anfechten will. Lichdi selbst bezeichnete das Urteil noch im Gerichtssaal als „Witz“ und kündigte bereits an, mit seinem Anwalt gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Schon in der kommenden Woche muss sich am Amtsgericht mit Falk Neubert (Die Linke) erneut ein Abgeordneter des Sächsischen Landtags wegen seiner Teilnahme an einer der Sitzblockaden am 19. Februar 2011 verantworten. Der Prozess gegen den Anmelder des diesjährigen „Täterspuren“-Mahngangs findet am 16. April um 10 Uhr im Saal N1.14 des Amtsgerichtes statt.

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