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Antifa

Dresdner Verwaltungsgericht erklärt ED-Behandlung für rechtswidrig

28. April 2013 - 21:15 Uhr - 2 Ergänzungen

Bereits am 15. März fand vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eine öffentliche Verhandlung gegen den Freistaat Sachsen statt. Darin hatte einer der im so genannten Antifa-Sportgruppenverfahren Beschuldigten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung am Tag der Razzia Widerspruch eingelegt. Nachdem diesem Widerspruch im Jahr darauf nicht stattgegeben wurde, reichte Kristin Pietrzyk, die Anwältin des Beschuldigten, eine Fortsetzungsfeststellungsklage ein, um damit im Nachgang die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen zu lassen. In der mündlichen Verhandlung gab die vorsitzende Richterin dem Antrag des Klägers schließlich recht und erklärte den „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ für rechtswidrig.

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