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Verfahrenseinstellung nach Tod von Asylsuchendem in Plauen

29. Januar 2015 - 00:43 Uhr

Das Verfahren gegen den Wachmann eines Heims für Asylsuchende in Plauen wurde am Dienstag gegen die Zahlung von 1.800 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44-Jährigen „unterlassene Hilfeleistung“ vorgeworfen und im September vergangenen Jahres den Wachmann einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro ausgestellt, er hätte damit einen Vermerk im Bundeszentralregister bekommen. Da der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es am Plauener Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung. Vor knapp einem Jahr war ein aus Libyen geflüchteter Mann in den Armen seiner schwangeren Ehefrau an einer Lungenembolie gestorben. Der Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes soll sich nach Darstellung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft nicht nur geweigert haben, Hilfe zu holen, sondern sei auch tätlich gegen einen Asylsuchenden vorgegangen.

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Geldstrafe für unterlassene Hilfeleistung

30. September 2014 - 23:57 Uhr - Eine Ergänzung

Sieben Monate nach dem Tod eines libyschen Flüchtlings in einer Plauener Unterkunft für Asylsuchende, hat das Amtsgericht der vogtländischen Stadt nach Angaben der Chemnitzer Freien Presse einen Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro gegen den Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes ausgestellt. Er soll sich auch auf die mehrfache Bitte anderer Bewohnerinnen und Bewohner geweigert haben, den Rettungsdienst zu Hilfe zu holen. Der 43jährige Flüchtling starb schließlich am 14. Februar in den Armen seiner schwangeren Ehefrau.

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