Alle Artikel zum Thema: Berufung

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Geldstrafe für Antifaschisten in Berufungsverhandlung

23. Oktober 2017 - 23:03 Uhr

Nachdem im Juli am Dresdner Amtsgericht ein 28 Jahre alter Mann wegen eines vermeintlichen Angriffs auf einen Polizisten am Rande einer PEGIDA-Veranstaltung zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war, fand heute Nachmittag am Landgericht die Berufungsverhandlung statt. Während der Angeklagte in erster Instanz noch zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, zeigte sich das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Walter Voigt am Montagnachmittag weniger davon überzeugt, dass der Angeklagte absichtlich mit einem Regenschirm auf den Beamten eingeschlagen und verletzt haben soll und verurteilte ihn nach knapp 2,5 Stunden Prozessdauer zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen.

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Nächster Dämpfer für die Staatsanwaltschaft

9. Januar 2015 - 10:41 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Dresdner Landgericht der letzte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen einen Berliner Antifaschisten statt, der im Januar 2013 wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen mehrere Naziaufmärsche im Februar 2011 am Amtsgericht zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Ein Schöffengericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der heute 38-Jährige mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeikette aufgefordert haben soll. Dabei waren am Vormittag des 19. Februars in der Dresdner Südvorstadt insgesamt vier Einsatzkräfte verletzt worden. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, welche im ersten Verfahren eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte, als auch die Verteidigung des Angeklagten, waren anschließend gegen das Urteil in Berufung gegangen. Nachdem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Prozessauftakt im Dezember nicht auf einen Vergleich einigen konnten, offenbarten die drei Prozesstage erneut eklatante Mängel in den dem Prozess zugrunde liegenden Ermittlungen. So erwiesen sich weder die, im Prozess zum ersten Mal ungeschnitten gezeigten, Polizeivideos noch die Zeugen der Anklage als brauchbar. So zeigten die Videos mindestens vier weitere Personen mit Megafon und auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft konnten den Angeklagten nicht wiedererkennen. Auch eine Hausdurchsuchung Wochen nach den Vorfällen brachte bis auf eine schwarze Jacke keine Erkenntnisse. Dennoch wurde Tim für die Beleidigung eines Polizeibeamten am Abend des dritten Verhandlungstages zu einem Bußgeld in Höhe von 90 Tagessätzen a 45 Euro und 50% der Prozesskosten verurteilt, im Gegenzug wurden die Vorwürfe wegen besonders schwerem Landfriedensbruch fallengelassen.

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Gipfelprozess in Frankreich

1. März 2011 - 11:31 Uhr

Fast zwei Jahre nach den Protesten gegen den NATO-Gipfel im französischen Strasbourg, bei denen knapp 350 Menschen in Gewahrsam genommen worden waren, findet am 9. März in Nancy der mittlerweile 4. Prozess gegen Jan aus Dresden statt. Dieser war im Zusammenhang mit einer Solidaritätsdemonstration anlässlich des Todes eines Demonstranten während des G20-Gipfels in London in einem Waldstück von französischen Aufstandsbekämpfungseinheiten verhaftet worden. Nur wenige Tage später war er in einem ersten Schnellverfahren zu 6 Monaten Haft und drei Jahren Einreiseverbot verurteilt worden.

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