Alle Artikel zum Thema: Diana Büch

Antifa

Nächster Dämpfer für die Staatsanwaltschaft

9. Januar 2015 - 10:41 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Dresdner Landgericht der letzte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen einen Berliner Antifaschisten statt, der im Januar 2013 wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen mehrere Naziaufmärsche im Februar 2011 am Amtsgericht zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Ein Schöffengericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der heute 38-Jährige mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeikette aufgefordert haben soll. Dabei waren am Vormittag des 19. Februars in der Dresdner Südvorstadt insgesamt vier Einsatzkräfte verletzt worden. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, welche im ersten Verfahren eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte, als auch die Verteidigung des Angeklagten, waren anschließend gegen das Urteil in Berufung gegangen. Nachdem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Prozessauftakt im Dezember nicht auf einen Vergleich einigen konnten, offenbarten die drei Prozesstage erneut eklatante Mängel in den dem Prozess zugrunde liegenden Ermittlungen. So erwiesen sich weder die, im Prozess zum ersten Mal ungeschnitten gezeigten, Polizeivideos noch die Zeugen der Anklage als brauchbar. So zeigten die Videos mindestens vier weitere Personen mit Megafon und auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft konnten den Angeklagten nicht wiedererkennen. Auch eine Hausdurchsuchung Wochen nach den Vorfällen brachte bis auf eine schwarze Jacke keine Erkenntnisse. Dennoch wurde Tim für die Beleidigung eines Polizeibeamten am Abend des dritten Verhandlungstages zu einem Bußgeld in Höhe von 90 Tagessätzen a 45 Euro und 50% der Prozesskosten verurteilt, im Gegenzug wurden die Vorwürfe wegen besonders schwerem Landfriedensbruch fallengelassen.

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Freiräume

Staatsanwaltschaft forscht erneut selbstverwaltete Strukturen aus

12. Dezember 2014 - 12:19 Uhr - 2 Ergänzungen

Das Löbtauer Wohnprojekt WUMS ist einer der wenigen Lichtblicke alternativer Kultur im Dresdner Westen. Neben seiner Existenz als Wohnprojekt mit einer stattlichen Anzahl an Gästebetten, verdankt es seine Bekanntheit vor allem der Vielzahl kleiner Konzerte und regelmäßigen Veranstaltungen, welche von einem stetig größer werdenden Kreis von Viertelbewohnerinnen und Viertelbewohnern besucht werden. Unter dem Vorwand einer Sachbeschädigung in Löbtau durchforscht nun die Staatsanwaltschaft aktuell die Strukturen des selbstverwalteten Studierendenwohnheims auf der Columbusstraße. Die Bewohnerinnen und Bewohner werten diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und sehen sie in Zusammenhang mit der allgemeinen Durchleuchtung selbstverwalteter Strukturen wie z.B. im Fall des kürzlich eingestellten sogenannten Sportgruppen-Verfahrens. Nur wenige Monate ist es her, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft zugeben musste, keinerlei Beweise für so eine kriminelle Vereinigung in Dresden vorlegen zu können. Vorausgegangen waren mehrere Jahre Telefonüberwachungen, Personen- und Hausobservationen, Funkzellenabfragen sowie mehrere Hausdurchsuchungen. Nun werden Personen und Wohnverhältnisse von selbstverwalteten Strukturen erneut unter fadenscheinigen Vorwänden ausgeforscht.

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