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Sächsisches Gericht lehnt Klagen auf Flüchtlingsanerkennung ab

20. März 2017 - 01:33 Uhr

Zu Monatsbeginn hat Dunja Hasske, die Vorsitzende Richterin des Dresdner Verwaltungsgerichtes, in einer Reihe von Urteilen die Anerkennung des Flüchtlingsstatus für mehrere vor dem seit 2011 andauernden Bürgerkrieg in Syrien geflohene Menschen abgelehnt. Nachdem die insgesamt sechs von dem Urteil betroffenen Menschen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lediglich einen so genannten subsidiären Schutz nach §4 des Asylgesetzes (AsylG) zuerkannt bekommen hatten, waren sie gegen die Entscheidung des BAMF juristisch vorgegangen und hatten versucht, auf dem Klageweg eine andere Entscheidung herbeizuführen. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.

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