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Feminismus

Aktionstag für die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch

19. Mai 2021 - 10:33 Uhr

Grafitti auf Hauswand: "Weg mit § 218"

Am 15. Mai fand ein bundesweiter Aktionstag für die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) statt. Dazu aufgerufen hatte das Berliner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung sowie zahlreiche weitere Organisationen. Anlass war das 150-jährige Bestehen des § 218 StGB: Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Dort steht er heute noch neben Mord und Totschlag. „Der Schwangerschaftsabbruch“, so Ines Scheibe von der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht“, „ist eine Gesundheitsleistung, die für die Selbstbestimmung elementar ist und im Strafgesetzbuch nichts zu suchen hat! Wir fordern eine Absicherung dieses Rechts, statt einer grundsätzlichen Kriminalisierung, die zu Stigmatisierung und einer immer schlechter werdenden medizinischen Versorgung führt“. 

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