Alle Artikel zum Thema: Marina Garden

Soziales

Stadt stellt Radweg wieder her

11. Mai 2015 - 00:15 Uhr

Inzwischen wurde das am Donnerstagabend aufgerissene knapp 60 Meter lange Teilstück des Elberadwegs nach Bauarbeiten wieder freigegeben. Fast genau zwei Tage nach dessen mutwilliger Zerstörung sorgte Holger Liebold vom Straßen- und Tiefbauamt der Stadt unter dem Beifall von rund 150 Menschen dafür, dass einem unbeschwerten Radeln auf Deutschlands beliebtestem Radweg nun nichts mehr im Wege steht. Lob für das Krisenmanagement kam vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) Dresden, der sich in einer Stellungnahme begeistert zeigt. Das Verhalten der Stadt habe gezeigt, dass Fuß- und Radverkehr in der Landeshauptstadt als „wichtig“ erachtet werden.

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Soziales

Provinzposse um Elberadweg

8. Mai 2015 - 23:30 Uhr - 2 Ergänzungen

Die Stadt Dresden ist um einen Skandal reicher. Mit einem Mediencoup hat „Marina Garden“-Architektin Regine Töberich unter dem Beisein der Dresdner Morgenpost am Donnerstag den berühmten Elberadweg auf einer Länge von fast 60 Metern zerstört. Als gegen 17.30 Uhr zwei Minibagger anrückten und die Asphaltdecke ohne die für solche Arbeiten benötigte Baustellenabsicherung aufrissen, tagte gerade der Stadtrat, um etwa zwei Stunden später mit 35 zu 31 Stimmen eine Veränderungssperre für das Gelände zu beschließen. Erst nach gut einer Stunde beruhigte sich die Situation vor Ort wieder. Der Eskalation ging ein Streit über die Zukunft des bis vor wenigen Wochen noch als Freiraum genutzten Geländes südlich der Leipziger Straße voraus. Nach den Vorstellungen der DresdenBau GmbH soll dort eine Luxuswohnanlage mit 244 Wohnungen entstehen, die Gegenseite sieht in der Fläche Raum für die Kreativwirtschaft, Wohnungen sowie einen Flutschutz und eine Parklandschaft. Durch die Veränderungssperre sind nun zwei Jahre Zeit, um einen neuen Bebauungsplan auszuarbeiten.

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Freiräume | Kultur

Mögliche Räumung des Freiraums Elbtal am Freitag

26. Februar 2015 - 12:46 Uhr - Eine Ergänzung

Kommenden Freitag, so steht zu befürchten, soll einer der letzten größeren Freiraumflächen in Dresden verschwinden. Bereits im Oktober 2013 hatte eine Erbengemeinschaft als Eigentümer des Geländes auf der Leipziger Straße 33 eine Räumungsklage gegen den über Dresdens Stadtgrenzen hinaus bekannten Freiraum Elbtal eingereicht. Das Landgericht hatte wenige Monate später dieser Klage stattgegeben und den Bewohnerinnen und Bewohnern im Gegenzug eine Frist bis Jahresende gesetzt. Da der im April 2014 geschlossene Vergleich durch die Eigentümer jedoch widerrufen worden war, wurde die Klage im Oktober ein zweites Mal verhandelt. Doch auch bei dieser Verhandlung bestätigte das Landgericht den Auszugstermin. Auf dem hochwassergefährdeten Gelände soll nach den Vorstellungen der DresdenBau GmbH künftig eine Luxuswohnanlage mit 244 Wohnungen für mehrere Millionen Euro entstehen. Das Gelände in der Leipziger Vorstadt liegt allerdings im ausgewiesenen Überflutungsgebiet der Elbe und hatte erst während des letzten Elbehochwassers im Juni 2013 bis zu 2,40 Meter unter Wasser gestanden.

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Freiräume | Kultur

Freiraum Elbtal bekommt Gnadenfrist

26. September 2014 - 22:27 Uhr - Eine Ergänzung

Am Dienstag fand im Dresdner Landgericht erneut eine Gerichtsverhandlung über die Zukunft des Freiraum Elbtal in Pieschen statt. Nachdem ein erster Gerichtstermin Ende April mit einem Vergleich endete, wurde am Dienstag erneut über die im Oktober 2013 eingereichte Räumungsklage gegen das Projekt verhandelt. Der ursprünglich geschlossene Vergleich hatte den derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, war jedoch im nachhinein von der Erbengemeinschaft als Eigentümer des Geländes widerrufen worden. Bei der Verhandlung am Dienstag wurde der im April geschlossene Vergleich allerdings bestätigt. Der Verein hat nun bis Jahresende Zeit, sich nach einem alternativen Standort umzuschauen.

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Freiräume | Kultur

Freiraum-Verhandlung endet in einem Vergleich

30. April 2014 - 11:09 Uhr - 2 Ergänzungen

Die gestrige Verhandlung über die Räumungsklage einer Erbengemeinschaft gegen den Freiraum Elbtal auf der Leipziger Straße schloss mit einem Vergleich. Noch bevor es im großen Saal am Landgericht zu einer Beweisführung kommen konnte, bot Richter Ralf Högner beiden Parteien einen Vergleich an. Darin wird den derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, parallel verpflichtet sich der derzeitige Vorstand des Vereins dazu, bis dahin alle Untermieter und Nutzer zu benennen sowie Kündigungen auszusprechen. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Beiden Seiten bleibt bis zum 20. Mai Zeit, das Angebot zu widerrufen. Die Suche nach einem alternativen Standort sei bislang erfolglos gewesen, der Verein hofft auf ein städtisches Grundstück, um langfristig planen zu können.

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