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Soziales

Mit den Stimmen von CDU und SPD: Sachsen führt Abschiebgewahrsam ein

29. Mai 2017 - 22:19 Uhr

Ungeachtet der Proteste von etwa 50 Menschen hat der Sächsische Landtag bereits am 17. Mai mit den Stimmen von CDU und SPD für die rechtliche Grundlage zur Einrichtung eines so genannten „Ausreisegewahrsams“ gestimmt. Nach Hamburg, wo bereits im vergangenen Jahr in Flughafennähe eine Abschiebeeinrichtung eröffnet worden war, wird Sachsen als zweites Bundesland erneut zum Vorreiter bei der weiteren Verschärfung des Asylrechts. Insgesamt sind in dem Gebäude bis zu 30 Plätze vorgesehen. Unter der Begründung, dass sich „ausreisepflichtige“ Menschen möglicherweise einer Abschiebung entziehen könnten, dürfen Asylsuchende in Zukunft mit richterlichen Beschluss bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden. Im April lebten nach Angaben des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) in Sachsen noch 8.865 als „ausreisepflichtig“ geltende Menschen.

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