Prozess wegen 86a gegen Antimilitarist geplatzt
7. Juli 2009 - 00:14 Uhr - Eine Ergänzung
Die heutige Hauptverhandlung gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler am Amtsgericht Dresden war überraschenderweise bereits beendet, noch bevor sie richtig begonnen hatte. Gegenstand des Verfahren ist ein antimilitaristisches Plakat, auf dem zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war.
Auf der Abbildung waren unter der Überschrift „Wider die Militarisierung des Alltages“ mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Neben der preußischen Pickelhaube und einem Helm mit dem Emblem der Bundeswehr befand sich auf einem der Helme auch eine sog. „Doppelsiegrune“, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus hinzuweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Durchführung derartiger Militärrituale bewusst stellt. Gegen den Dresdner Antimilitaristen Jörg Eichler war deshalb Anklage wegen „Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) erhoben worden, die nun über zwei Jahre später verhandelt werden sollte.
Am Montag, dem 06.07.2009 wird um 13:30 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) stattfinden. Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer Website zur Organisation von Protestaktionen gegen den „Großen Zapfenstreich“ der Bundeswehr befand.
F. Hans präsentiert:
Am vergangenen Donnerstag wurde der Nazi und Anti-Antifa Fotograf Philipp G. in der Dresdner Neustadt geoutet. Laut