Gesetzentwurf für das neue Versammlungsgesetz veröffentlicht
4. November 2009 - 17:15 Uhr - 8 Ergänzungen
Am 30. Oktober hat die Koalition aus CDU und FDP den angekündigten Entwurf für das neue sächsische Versammlungsgesetz vorgelegt.
Schon in der Zielsetzung des 18 Seiten umfassenden Papiers wird deutlich, mit welchen Argumenten die Änderungen begründet werden sollen, nämlich „um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.“ Die Möglichkeit der Gesetzesänderung besteht seit der im Bundesrat 2006 mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossenen Förderalismusreform.
Begründet werden die Änderungen mit „erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ in der Vergangenheit. An Orten mit „besonderer Bedeutung“ sollen in Zukunft Versammlungen leichter verboten werden können.
Seit 1997 wird mit in den Boden eingelassenen so genannten 
Wann? 26. Oktober 2009, 18.00 Uhr