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Soziales

Abschiebehaft für geflüchtete Menschen geplant

31. August 2016 - 00:12 Uhr - Eine Ergänzung

In Sachsen geht die Kriminalisierung von geflüchteten Menschen weiter. Nachdem in den zurückliegenden Monaten der Freistaat die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöht und dazu auch Familien getrennt hatte, sollen nun nach den Vorstellungen des Sächsischen Innenministers geflüchtete Menschen für bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Darauf verständigte sich am Dienstag die Sächsische Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine landesgesetzliche Grundlage für die vom Bund vor einem Jahr beschlossene Aufnahme des Ausreisegewahrsams (§ 62b) in das Aufenthaltsgesetz geschaffen werden.

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