Soziales

Abschiebehaft für geflüchtete Menschen geplant

31. August 2016 - 00:12 Uhr - Eine Ergänzung

In Sachsen geht die Kriminalisierung von geflüchteten Menschen weiter. Nachdem in den zurückliegenden Monaten der Freistaat die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöht und dazu auch Familien getrennt hatte, sollen nun nach den Vorstellungen des Sächsischen Innenministers geflüchtete Menschen für bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Darauf verständigte sich am Dienstag die Sächsische Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine landesgesetzliche Grundlage für die vom Bund vor einem Jahr beschlossene Aufnahme des Ausreisegewahrsams (§ 62b) in das Aufenthaltsgesetz geschaffen werden.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) begründete den Gesetzesentwurf mit einer konsequenteren Durchsetzung einer „Ausreisepflicht“: „Wir haben zunehmend Probleme damit, dass Ausreisepflichtige untertauchen oder Familien nicht gemeinsam angetroffen werden. Der Ausreisegewahrsam soll als ein kurzfristiges und effektives Mittel die Durchführung einer Abschiebung sichern. Deshalb war es wichtig, diesen Gesetzesentwurf zügig auf den Weg zu bringen. Ich hoffe nun, dass das Gesetz baldmöglichst vom Landtag beschlossen wird“.

Parallel dazu kündigte Ulbig die Einrichtung spezieller Abschiebungshaftanstalten an, in die Menschen über eine Dauer von mehreren Monaten eingesperrt werden können. Voraussetzung für eine Abschiebehaft ist, dass sich ein Mensch seiner Abschiebung bereits entzogen hat oder vor hat, dies zu tun. Im Unterschied dazu dient das viertägige Ausreisegewahrsam zur Inhaftierung abgelehnter Asylsuchender, welche eine so genannte „Ausreisepflicht“ „schuldhaft“ haben verstreichen lassen und gleichzeitig zu erwarten ist, dass die Abschiebung ohne Gewahrsam erschwert oder vereitelt werden könnte. In beiden Fällen soll ein so genannter „Richtervorbehalt“ vor Missbrauch schützen.

Als Ort für das zentrale sächsische Ausreisegewahrsam mit Platz für bis zu 30 Menschen ist zunächst ein Gebäudekomplex an der Hamburger Straße vorgesehen, in dem sich bereits seit Herbst 2015 eine Erstaufnahmeeinrichtung befindet. Die Pläne sehen später eine Angliederung an die im Bau befindliche Abschiebungshaftanstalt vor, welche in unmittelbarer Nähe zur Justizvollzugsanstalt Hammerweg entsteht und spätestens 2019 fertiggestellt sein soll. Derzeit ist noch unklar, wer für die Aufsicht der inhaftierten Personen zuständig sein soll. Gegenüber dem MDR teilte ein Ministeriumssprecher mit, dass auch ein Einsatz der Ende letzten Jahres wiederbelebten Wachpolizei vorstellbar sei.


Veröffentlicht am 31. August 2016 um 00:12 Uhr von Redaktion in Soziales

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