Alle Artikel zum Thema: Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz

Soziales

Mit den Stimmen von CDU und SPD: Sachsen führt Abschiebgewahrsam ein

29. Mai 2017 - 22:19 Uhr

Ungeachtet der Proteste von etwa 50 Menschen hat der Sächsische Landtag bereits am 17. Mai mit den Stimmen von CDU und SPD für die rechtliche Grundlage zur Einrichtung eines so genannten „Ausreisegewahrsams“ gestimmt. Nach Hamburg, wo bereits im vergangenen Jahr in Flughafennähe eine Abschiebeeinrichtung eröffnet worden war, wird Sachsen als zweites Bundesland erneut zum Vorreiter bei der weiteren Verschärfung des Asylrechts. Insgesamt sind in dem Gebäude bis zu 30 Plätze vorgesehen. Unter der Begründung, dass sich „ausreisepflichtige“ Menschen möglicherweise einer Abschiebung entziehen könnten, dürfen Asylsuchende in Zukunft mit richterlichen Beschluss bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden. Im April lebten nach Angaben des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) in Sachsen noch 8.865 als „ausreisepflichtig“ geltende Menschen.

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Soziales

Appell an die Mitglieder des Sächsischen Landtags

30. November 2016 - 01:12 Uhr

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung am vergangenen Freitag hat sich der Sächsische Flüchtlingsrat zusammen mit einer Vielzahl von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen mit einem an die Mitglieder des Sächsischen Landtags und die sächsischen Mitglieder des Deutschen Bundestags gerichteten Appell gegen die Annahme des geplanten Ausreisegewahrsam-vollzugsgesetz ausgesprochen. Mit dem Gesetz könnten geflüchtete Menschen in Zukunft zur Durchsetzung der Ausreise für die Dauer von bis zu 14 Tagen inhaftiert werden. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sehen in dem Gesetz eine Einschränkung von Grundrechten und forderten die Abgeordneten dazu auf, die Menschenrechte zu wahren und das Gesetzesvorhaben abzulehnen.

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