Alle Artikel zum Thema: Hajo Falk

Antifa

Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.

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Lesens-/Sehenswert

Beleidigte Juristen

25. Januar 2012 - 11:31 Uhr

Sachsen in Agonie, unsere Presse aber gibt nicht auf. Vom Winterloch schleppt sie sich ans Sommerloch und tapfer zurück, Superlative wie Durchhalteparolen: größte, jüngste, modernste usw. Mehr Celebrity oder – besser noch – Skandalöses würde helfen; nach den üblichen Regeln: viel Erregung, aber niemandem weh tun. Ein bisschen Staub aufwirbeln wie die anderen. Eher zufällig kommt manchmal auch etwas Wahrheit zum Vorschein.

Quelle: Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik (22.01.2012)


Antifa

Richter bezeichnet Nazis als schützenswerte Minderheit

22. Dezember 2011 - 00:48 Uhr - 7 Ergänzungen

Unter den Augen des Dresdner Nazikaders Ronny Thomas wurde heute der erste Blockierer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Prozess gegen einen 22jährigen Studenten verurteilte der vorsitzende Richter Hajo Falk den Verstoß gegen das Versammlungsrecht mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Außerdem muss der Student die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht bewertete die Sitzblockade von mehr als 1500 Menschen an der Kreuzung Löffler- Ecke Reichenbachstraße als besonders schwer, da damit einer „schützenswerten Minderheit“ das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten worden sein soll. Damit ging der Richter deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 150 Euro gefordert hatte.

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