Alle Artikel zum Thema: Joachim Wieland

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Sachsen zahlt erneut Millionen für abgewickelte Landesbank

3. Oktober 2012 - 14:34 Uhr - Eine Ergänzung

Für die Folgeschäden aus der Abwicklung der ehemaligen Landesbank Sachsen haftet der Freistaat als wichtigster Voreigentümer mit Bürgschaften bis zu 2,75 Milliarden Euro. Darauf hatten sich die Verantwortlichen mit Vertretern der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in einer Nacht- und Nebelaktion im Dezember 2007 geeinigt, nachdem die LBBW von Sachsen Sicherheiten für vorangegangene riskante Spekulationsgeschäfte gefordert hatte. Im Nachhinein hatte das Verfassungsgericht in Leipzig einer Klage der Grünen Recht gegeben und die fehlende Einbindung des Parlaments bei wichtigen Entscheidung über deren Abwicklung als „Verletzung der Rechte des sächsischen Landtages“ bezeichnet. Insgesamt hätten die zum großen Teil von einer irischen Tochtergesellschaft der Landesbank verursachten Risiken sogar rund 17,5 Milliarden Euro betragen. Mittlerweile hat der Freistaat seit Juni 2009 schon knapp 429 Millionen Euro an Garantien ausgezahlt, allein im letzten Quartal erfolgte eine Auszahlung von fast 64 Millionen Euro.

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Hörte der Verfassungsschutz am 19. Februar Telefongespräche ab?

16. September 2011 - 22:19 Uhr - 4 Ergänzungen

Nur eine Diktatur braucht Überwachung (Quelle: flickr.com/photos/steffireichert/6141752202)

Nachdem der sächsische Datenschutzbeauftragte in der vergangenen Woche seinen Bericht zur Funkzellenabfrage (FZA) zu den Antinaziprotesten im Februar vorgestellte, meldete sich der sächsische Richterverein und warf ihm die Überschreitung seiner Kompetenzen vor. Einen Tag später legte das Innenministerium ein Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis vor, welches die FZA zwar als angemessen einschätzte, sich jedoch nicht näher mit dem Bericht des sächsischen Datenschützers und Fragen der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzte. Auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verwies gegenüber dem MDR auf die schon im Vorfeld bekannt gewesene Anwesenheit besonders geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener. Aus diesem Grund hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Nun berichtet die taz, dass am 19. Februar möglicherweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Handygespräche mitgehört und aufgezeichnet haben soll.

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