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Selbstmord im Asylsuchendenheim Frankenau

28. August 2009 - 15:35 Uhr

Im Asylsuchendenheim Frankenau nahm sich eine 32-jährige Frau am 24. August das Leben. Aufgrund der stark rückläufigen Zahlen der Asylsuchenden soll das Heim geschlossen werden, am Montag folgte die Räumung. Dagegen wehrte sich die Frau.
Seit das Grundrecht auf Asyl 1993 faktisch abgeschafft wurde, ist es für Flüchtlinge kaum noch möglich, in Deutschland Asyl zu bekommen. Wurden Anfang der 90er Jahre noch über 300.000 Anträge gestellt, waren es in den letzten Jahren nur noch etwa 30.000. Im Jahr 2006 wurden von diesen ganze 251 anerkannt, das entspricht einer Rate von 0,8%. Nur bei nachgewiesener politischer oder sexueller Verfolgung wird Asyl gewährt. Dieser Nachweis ist oft sehr schwierig und mit großen Belastungen verbunden. (Bspw. dann, wenn eine (drohende) Vergewaltigung oder Beschneidung nachgewiesen werden soll.) Außerdem können Flüchtlinge auf Grund der so genannten „Drittstaatenregelung“ in andere EU-Länder abgeschoben werden, wenn sie von dort, nach Deutschland gekommen sind. Diese Regelung gilt für alle EU-Staaten. Kettenabschiebungen nach Griechenland oder Spanien sind die Folge. Momentan wird daran gearbeitet, auch nordafrikanische Staaten als „sichere Drittstaaten“ anzuerkennen, um Flüchtlinge dorthin abschieben zu können. (mehr Infos)

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