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Aktenvernichtung bleibt folgenlos

19. September 2012 - 13:21 Uhr - Eine Ergänzung

Aktensortierung auf sächsische Art (Quelle: flickr.com/photos/sumit/)

Wie der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi mitteilt, hat die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten durch Mitarbeiter des Sächsischen Verfassungsschutzes abgelehnt. Der Abgeordnete hatte nach Bekanntwerden der Vernichtung Strafanzeige wegen Verwahrungsbruchs gegen die seiner Meinung nach für die Maßnahme verantwortlichen Personen eingereicht. Seiner Ansicht nach hätten Ermittlungsberichte zu Teilnehmern von Skinheadkonzerten aus dem Zeitraum zwischen August 1992 und Juni 2012 zur Aufklärung beitragen können. So waren beispielsweise im so genannten „Schäfer Gutachten“ des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag Hinweise aufgetaucht, wonach sich das NSU-Mitglied Uwe Mundlos auf einigen dieser Konzerte mit Unterstützern aus dem Umfeld des mittlerweile verbotenen Nazinetzwerks „Blood & Honour“ in Chemnitz getroffen haben soll.

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