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Aktenvernichtung bleibt folgenlos

19. September 2012 - 13:21 Uhr - Eine Ergänzung

Aktensortierung auf sächsische Art (Quelle: flickr.com/photos/sumit/)

Wie der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi mitteilt, hat die Dresdner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten durch Mitarbeiter des Sächsischen Verfassungsschutzes abgelehnt. Der Abgeordnete hatte nach Bekanntwerden der Vernichtung Strafanzeige wegen Verwahrungsbruchs gegen die seiner Meinung nach für die Maßnahme verantwortlichen Personen eingereicht. Seiner Ansicht nach hätten Ermittlungsberichte zu Teilnehmern von Skinheadkonzerten aus dem Zeitraum zwischen August 1992 und Juni 2012 zur Aufklärung beitragen können. So waren beispielsweise im so genannten „Schäfer Gutachten“ des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag Hinweise aufgetaucht, wonach sich das NSU-Mitglied Uwe Mundlos auf einigen dieser Konzerte mit Unterstützern aus dem Umfeld des mittlerweile verbotenen Nazinetzwerks „Blood & Honour“ in Chemnitz getroffen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung in einem Schreiben vom 13. September damit, dass es ihrer Ansicht nach keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des inzwischen zurückgetretenen ehemaligen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) Reinhard Boos und dessen Abteilungsleiter Olaf Vahrenhold zu erkennen gewesen sei. So würden die durch die mediale Berichterstattung und die aus einer kurzen Presseerklärung des Verfassungsschutzes gewonnenen Erkenntnisse kein „strafbares Verhalten der Beschuldigten“ erkennen lassen. Die zuständige Staatsanwältin Schröter sieht für die Behauptung Lichdis, dass „die vernichteten Unterlagen einen Bezug zu den NSU-Morden“ gehabt hätten, eine „bloße Vermutung“ für die es ihrer Ansicht nach „keine konkreten Anhaltspunkte“ gäbe. Stattdessen sei die plötzliche Vernichtung von mehreren hundert Aktenteilen zur rechten Szene in Sachsen ein Ergebnis aus einer „Reihe von Vorschriften“ im Bezug auf die Speicherung personenbezogener Daten. Lichdi nannte die Begründung der Staatsanwaltschaft als „nicht nachvollziehbar“ und verwies auf die Einschätzung des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig, der die Vernichtung von einzelnen Akten nicht durch die gesetzlichen Löschungsvorschriften gedeckt gehalten hatte.


Veröffentlicht am 19. September 2012 um 13:21 Uhr von Redaktion in News

Ergänzungen

  • das ist dann der gleiche Lichdi, welche klagt wenn linke Akten / Daten nicht vernichtet werden… welch eine Heuchelei…

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