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Kurdischer Buchverlag und Musikvertrieb in Deutschland verboten

31. Januar 2022 - 11:20 Uhr

Am vergangenen Mittwoch demonstrierten etwa 70 Menschen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Anlass war die Verhandlung der zuvor eingereichten Klage gegen das Verbot der Mezopotamien Verlags-GmbH und der MIR-Multimedia GmbH. Beide Verlage waren im Februar 2019 als Teilorganisationen der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) verboten und tausende literarische und musikalische Werke beschlagnahmt worden. Unter den Demonstrierenden befanden sich auch Autor:innen und Musiker:innen, die in den verbotenen Medienhäusern ihre Werke veröffentlicht hatten und deren Arbeit durch das Verbot maßgeblich eingeschränkt wurde. Im Vorfeld der Verhandlung hatten über 100 Kulturschaffende und Verlage eine Solidaritätserklärung unter dem Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt“ veröffentlicht und zur Solidarität mit den beiden kurdischen Medienhäusern aufgerufen.

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