Feminismus

Erneut feministische Proteste gegen den fundamentalistischen Schweigemarsch in Annaberg-Buchholz

15. Juni 2022 - 14:39 Uhr

Am 11. Juni fand nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause wieder der vom Lebensrecht Sachsen e.V. organisierte so genannte „Schweigemarsch für das Leben“ im erzgebirgischen Annaberg-Buchholz statt. Zum feministischen Gegenprotest unter dem Motto „Leben schützen! Abtreibung legalisieren!“ waren Aktivist:innen aus dem Erzgebirge, Leipzig, Chemnitz und Dresden angereist. Vor wenigen Wochen erst hatte Pro Choice Leipzig außerdem feministische Proteste gegen die in Leipzig stattfindende Auftaktveranstaltung der „Woche für das Leben“ und die Fachtagung des christlich-fundamentalistischen Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) organisiert. In diesem Zusammenhang erschien auch ein Podcast zu den Inhalten und Strategien der Anti-Choice-Bewegung. Im Vorfeld der Proteste in Annaberg-Buchholz veröffentlichte Pro Choice Sachsen außerdem den dritten Teil eines Podcasts, in dem die rechtliche Situation und die Kämpfe für legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in verschiedenen Ländern porträtiert wurden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren startete der Schweigemarsch vor dem Erzgebirgsklinikum. Es handelt sich dabei um eine der wenigen medizinischen Einrichtungen im Erzgebirge , in denen ungewollt Schwangere Abbrüche durchführen lassen können. Mit ca. 200 brachten die christlichen Fundamentalist:innen, die sich für die vollständige Illegalisierung von Abtreibungen einsetzen, deutlich weniger Teilnehmer:innen auf die Straße, als in den Jahren vor der Pandemie.

Auch der Gegenprotest konnte nicht an die Größe aus dem Jahr 2019 anknüpfen. Hier waren es etwa 170 Teilnehmer:innen, die mit Transparenten und Musik dem fundamentalistischen Schweigemarsch entgegenliefen, um ihre Kritik an der antifeministischen und queerfeindlichen Agenda der christlichen Fundamentalist:innen in Sicht- und Hörweite zum Ausdruck zu bringen. Dies gelang insbesondere vor der St. Annenkirche, wo die musikalischen Darbietungen, Gebete und Reden des Lebensrecht Sachsen bzw. seiner Gäste lautstark durch Sprechchöre der feministischen Gegendemonstration gestört wurden.In zahlreichen Redebeiträgen auf der Pro Choice-Demonstration wurde auf die mangelhafte Versorgungslage ungewollt Schwangerer und das Problem der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Abtreibungen eingegangen. So verwiesen Doctors for choice auf die aktuellen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach eine Legalisierung von Abtreibungen für die Gesundheit von Mädchen und Frauen wichtig ist. Die WHO spricht sich auch gegen obligatorische Wartezeiten und Zwangsberatungen aus, wie sie u.a. auch in Deutschland Praxis sind. Doctors for choice forderten stattdessen eine respektvolle und diskriminierungsfreie Begleitung ungewollt Schwangerer. Dazu gehöre auch ein barrierearmer Zugang zu Informationen und Ärzt:innen.

Die Gruppe Kritische Medizin Leipzig beklagte die stetig sinkende Zahl an Ärzt:innen, die Abbrüche anbieten. In vielen Gegenden Deutschlands müssten ungewollt Schwangere inzwischen weite Wege auf sich nehmen, um zu einer Praxis oder Klinik zu gelangen, in der Abbrüche vorgenommen werden. Die mangelhafte Versorgung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche hatte im Frühjahr 2022 auch eine Recherche von CORRECTIV offengelegt. So gaben nur 60 Prozent aller öffentlichen Krankenhäuser mit einer gynäkologischen Station an, Abbrüche vorzunehmen. Von diesen wiederum äußerte sich auf Anfrage von CORRECTIV nur ein Drittel zu den angewandten Methoden. 

Diese Zurückhaltung brachte CORRECTIV mit dem Paragraf 219a des Strafgesetzbuches in Verbindung, welcher derzeit noch Ärzt:innen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Paragraf 219a ist schon seit Jahren in der Diskussion, weil sich die durch Abtreibungsgegner wie Klaus Günter Annen angezeigten Ärzt:innen öffentlich gegen ihre Diskriminierung zur Wehr gesetzt haben. Aufgrund des ausdauernden politischen Engagements vieler Ärzt:innen und Aktivist:innen liegt nun ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine „Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ vor und wird am 23. Juni im Bundestag entschieden.

https://twitter.com/haenel_kh/status/1535348842375303171

Kumpela aus Leipzig, eine Initiative die ungewollt Schwangere v.a. aus Polen dabei unterstützt, einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zu erhalten, berichtete über die aktuelle Situation in Polen. Dort sind nun Schwangerschaftsabbrüche fast gar nicht mehr erlaubt. Auch nicht lebensfähige Föten müssen ausgetragen werden. Die verbliebenen Ausnahmen sind: Das Leben der Schwangeren ist in Gefahr oder die Schwangerschaft ist das Ergebnis einer Straftat, wie etwa einer Vergewaltigung. Die Vergewaltigung müsse allerdings in der kurzen Zeit von nur 12 Wochen rechtlich nachgewiesen werden. Dies sei absolut unrealistisch und eine Verhöhnung von Betroffenen sexualisierter Gewalt, erklärte die Initiative aus Leipzig in ihrem Redebeitrag. Von dieser repressiven Gesetzgebung sind inzwischen auch Frauen betroffen, die im russischen Krieg gegen die Ukraine sexuelle Übergriffe erlebt haben und nun in Polen keinen Schwangerschaftsabbruch erhalten.

Die polnische Regierung plant, wie die Einrichtung eines zentralen Registers für Schwangerschaften zeigt, weitere Verschärfungen. So kann zukünftig festgestellt werden, ob eine registrierte Schwangerschaft ausgetragen wurde oder nicht. Das Register wird es Menschen künftig erschweren, eine Abtreibung im Ausland durchzuführen. Aber auch gewollt Schwangere könnten im Falle einer Fehlgeburt in Rechtfertigungsnöte geraten.

Einen großen Anteil an der Situation in Polen trägt die ultrakonservative, rechte Juristenvereinigung Ordo luris. Mit dem fast vollständigen Verbot von Abtreibungen ist allerdings nicht das Ende ihrer reaktionären Agenda in Sicht. Ordo luris will auch noch die letzten verbliebenen Ausnahmen vom Verbot abschaffen. Für illegale Schwangerschaftsabbrüche fordern sie außerdem die Einführung von Strafen für Mord, zwischen fünf bis 25 Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslänglich für die ungewollt schwangere Person ebenso wie für das medizinische Personal bzw. allen, die bei der Durchführung von medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen unterstützen.

Auch in den USA drohen große Rückschritte. Dort könnte das geltende Abtreibungsrecht bald Geschichte sein. Fünfzig Jahre hat die christliche Rechte alles daran gesetzt, die Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen zu bekämpfen. Nun plant offenbar der durch Trump mehrheitlich ultrakonservativ besetzte Supreme Court, das 1973 gefällte Grundsatzurteil Roe vs. Wade zu Fall zu bringen. Zahlreiche republikanisch regierte Bundesstaaten haben restriktive Landesgesetze vorbereitet, welche den Schwangerschaftsabbruch massiv einschränken oder gleich ganz verbieten würden.

An anderer Stelle waren Kämpfe um reproduktive Rechte erfolgreicher. So sollen in Spanien Frauen künftig ab einem Alter von 16 eine ungewollte Schwangerschaft beenden lassen können, ohne dass dazu die elterliche Zustimmung nötig ist. Menschen mit starken Regelschmerzen können sich bis zu fünf Tage pro Monat krankschreiben lassen. In Bildungseinrichtungen und Gefängnissen werden künftig Tampons und Binden kostenlos zu Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist in Spanien kürzlich ein weiteres Gesetz in Kraft getreten: Die Belästigung von Schwangeren vor Abtreibungskliniken und von Klinikpersonal können mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Dennoch wird insbesondere die Entwicklung in den USA nicht ohne Folgen für andere Länder bleiben. Es ist davon auszugehen, dass sich die christlich-fundamentalistischen und rechten Akteur:innen gestärkt in ihrer Agenda gegen reproduktive Rechte sehen. Insofern wird es wohl auch in Zukunft wichtig sein, auch in Städten wie Annaberg-Buchholz Widerspruch gegen den Schweigemarsch von Lebensrecht Sachsen zu formulieren.

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Veröffentlicht am 15. Juni 2022 um 14:39 Uhr von Redaktion in Feminismus

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