Alle Artikel zum Thema: Arbeitsgericht

Soziales

Gekündigter Gewerkschafter siegt gegen FLINK

6. März 2023 - 20:46 Uhr

Etwa ein Dutzend Personen, viele mit FAU-Warnweste, stehen mit einem Info-Tisch auf dem Gehweg gegenüber des Arbeitsgerichts in Dresden auf der Hans-Oster-Straße.

Mit Hilfe der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innenunion (FAU) setzt sich zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein Lieferfahrer gegen die Firma FLINK aufgrund unrechtmäßiger Kündigung vor Gericht durch. Agya hatte 2021 bei FLINK als so genannter Rider begonnen. Während seiner Beschäftigung erlebten er sowie zahlreiche Kolleg:innen diverse Missstände, über die die FAU in Zusammenhang mit der Unterstützung des Riders Prince bereits berichtet hatte.

In ihrer Mitteilung zählte die FAU verschiedenste Probleme auf. Beispielsweise werde den Arbeiter:innen Teile des Lohns oder ihres Urlaubs vorenthalten, sie müssten bei jedem Wetter mit teils viel zu schweren Rucksäcken fahren oder der Zugang zu digitalen Arbeitszeiterfassungssystemen werde oft erschwert oder blockiert, was die Überprüfung der Lohnzahlungen erschwert. Weder sei der Arbeitsschutz gewährleistet, noch würde ausreichend auf die Verfügbarkeiten bei der Schichtvergabe eingegangen. Große Probleme gebe es außerdem bei Transparenz von Zuständigkeiten und der Kommunikation, indem für das Arbeitsverhältnis wichtige Informationen wie aushangspflichtige Arbeitschutzgesetze nicht übersetzt werden. Statt unzureichend erfüllter Pflichten auf Arbeitgeberseite könnte hier auch ein absichtliches strategisches Vorgehen erkannt werden, da FLINK bewusst viele ausländische Student:innen bzw. Menschen mit kurzfristigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen einstellt und um deren geringe Deutschkenntnisse weiß. 

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Soziales

„Flink feuert schneller als du fahren kannst“

27. November 2022 - 10:32 Uhr - Eine Ergänzung

Am 18. November fand in der Prager Straße unweit des Warenlagers von Flink eine Kundgebung der Freien Arbeiter:innen Union (FAU) Dresden statt. Die lokale Basisgewerkschaft informierte über eine fristlose Kündigung eines ihrer Mitglieder durch den Lieferservice Flink, gegen die sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht hat. Der betroffene Rider sei im September ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Dagegen geht die Gewerkschaft vor und fordert die Aushändigung aller Lohnabrechnungen, die Begleichung offener Urlaubsansprüche und eventuell offener Lohnzahlungen, sowie ein ordentliches Arbeitszeugnis. Die Kundgebung wurde auch von einem Rider der „Lieferando Workers Collective“ aus Berlin unterstützt. Auch Dresdner Rider:innen, die für Lieferando arbeiten, stießen zur Kundgebung dazu. Die FAU Hannover übermittelte ein digitales Grußwort. Die eine Woche später stattfindende Güteverhandlung endete mit einem Erfolg für die Basisgewerkschaft.

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Soziales

Brot von gestern – Arbeitsbedingungen von vorgestern

28. Juli 2020 - 11:01 Uhr - Eine Ergänzung

Am 24. Juli bildete sich gegen 15 Uhr eine Menschentraube vor der Tag2-Bäckerei in der Kamenzer Straße 42b in der Dresdner Neustadt. Die mitgeführten Fahnen der syndikalistischen Freien Arbeiter*innen Union (FAU) und Transparente machten auf einem Blick deutlich, dass es sich nicht um eine Warteschlange vor der Bäckerei handelte, sondern um eine Kundgebung. Der Protest am Freitag war Teil eines Arbeitskampfes, den die basisdemokratische Gewerkschaft aktuell gegen den Chef der Tag2 Bäckerei J. Zscheile führt. Ausgangspunkt des Konfliktes war eine unrechtmäßige Kündigung gegen eine der Beschäftigten. Die FAU wirft dem Unternehmer außerdem die systematische Unterschlagung von Urlaubsentgelt und die Vorenthaltung von Löhnen vor. 

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Soziales

Gewerkschaftskampagne wegen Lohnbetrug gestartet

18. November 2015 - 17:35 Uhr

In einem Arbeitskonflikt gegen die City Aktiv GmbH hat der Dresdner Ableger der anarchosyndikalistischen Basisgewerkschaft FAU dazu aufgerufen, den 55jährigen bulgarischen Arbeiter Vladimir K. zu unterstützen, der nach ausstehenden Löhnen mit Unterstützung der FAU vor ein Arbeitsgericht gezogen war und dort eine Niederlage einstecken musste. Nachdem im August das für den Fall zuständige Arbeitsgericht die Klage überraschend abwies und der betroffene Arbeiter seit nunmehr anderthalb Jahren auf sein Geld warten muss, hat die FAU beschlossen, seinen ehemaligen Arbeitgeber mit einer Gewerkschaftskampagne unter Druck zu setzen und zugleich dessen „unmenschliche Geschäftspraktiken“ öffentlich zu machen. Obwohl der Betroffene vor Gericht detaillierte Angaben über seine Tätigkeit auf der Baustelle und die dortigen Verhältnisse darstellen und zugleich Zeugen benennen konnte, wies das Gericht die Klage ab. Begründet wurde die Entscheidung mit fehlenden Nachweisen über seine Tätigkeit. Gleichzeitig bezeichnete das Gericht die Aufforderung, von ihm benannte Zeugen vor Gericht zu laden, als „unverhältnismäßig“.

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Freiräume

Arbeitsgericht erklärt TU-Vertrag für unwirksam

24. November 2014 - 00:45 Uhr

Das Dresdner Arbeitsgericht hat in einer Entscheidung die Befristung eines Mitarbeiters der Technischen Universität Dresden für unwirksam erklärt. Das teilte die Mittelbauinitiative der Universität in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig sprach Sprecher Mathias Kuhnt von einem Missbrauch bestehender Gesetze, wonach Befristungen nur dann möglich wären, wenn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich wissenschaftlich arbeiten. Geklagt hatte ein Mitarbeiter der TU, welcher auf einer sogenannten Hochschulpaktstelle angestellt ist, um damit in Zeiten des allgemeinen Stellenabbaus die Lehre sicherzustellen, ohne jedoch Zeit für seine wissenschaftliche Arbeit zu haben.

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Soziales

FAU mit Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht

11. April 2014 - 09:16 Uhr - Eine Ergänzung

Nach dem mehr als zwei Monate andauernden Streik vor der Neustädter Szenekneipe „Trotzdem“ durch Mitglieder der Basisgewerkschaft Nahrung und Gastronomie (BNG), konnten die Aktivistinnen und Aktivisten vor dem Arbeitsgericht in der Hans-Oster-Straße offenbar einen Erfolg erzielen. Am Dienstag kam es zu einem Gütetermin, bei dem über die Wirksamkeit der drei am 28. Februar ausgesprochenen Kündigungen verhandelt wurde. Davor hatte es über 58 Tage vor der Lokalität auf der Alaunstraße einen Streikposten und Ende Februar eine Demonstration durch die Äußere Neustadt gegeben. Das erklärte Ziel der Gewerkschaft war es, eine Rücknahme der Kündigungen und einen eigenen Haustarifvertrag für das „Trotzdem“ zu erreichen.

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