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Rückwärts immer, vorwärts nimmer

11. Februar 2011 - 12:18 Uhr - Eine Ergänzung

Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag den von den Ordnungsbehörden der Stadt Dresden erlassenen Verlegungen zweier Kundgebungen auf der Altstädter Elbseite zugestimmt. Auch der geplante Spaziergang auf den Spuren nationalsozialistischer Verbrechen wurde mit der Entscheidung defacto verboten. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Dresdner Versammlungsbehörde, die sich dem polizeilichen Konzept der konsequenten räumlichen Trennung verpflichtet gefühlt hat. Damit zeigen die Verantwortlichen in der Stadt einmal mehr, was sie von legitimen Protest in sichtweite von Naziaufmärschen aber auch anderen Vorstellungen von Formen des Gedenkens hält. Dies ist jedoch nicht nur ein Beleg für den Machtanspruch einer jahrelang CDU alleinregierten Landeshauptstadt, die ihren historischen Alleinvertretungsanspruch auf den 13. Februar im Dezember 2009 mit einer umstrittenen Gesetzesänderung auf Landesebene rechtlich umsetzen konnte. Darin enthalten ist außerdem immer wieder die in diesem Zusammenhang praktizierte Gleichsetzung der Opfer im Nationalsozialismus mit denen der DDR Diktatur.

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