Freiräume

Kriminalisierung als Wahlkampfmanöver: Comeback der Neustadt-Prohibition?

10. April 2022 - 13:46 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Kreuzung Rothenburger Straße Ecke Louisenstraße in der Dresdner Neustadt. Bekannt auch als Krawalle oder Schiefe Ecke.

Pünktlich zum bevorstehenden Oberbürgermeister*in-Wahlkampf kommt die Dresdner Stadtverwaltung mit einem polarisierenden Konzept um bzw. an die Ecke: Um dem Problem nächtlichen Lärms an der sogenannten Schiefen Ecke – Dresdens beliebtestem Treffpunkt zum Cornern an der Kreuzung Rothenburger Straße Ecke Louisenstraße – beizukommen, präsentiert CDU-Bürgermeister Detlef Sittel gleich zwei Polizeiverordnungen. Mit der Ersten soll an Wochenenden das Mitführen und der Konsum von Alkohol an der Schiefen Ecke verboten werden. Mit der Zweiten soll ein Abgabeverbot von Alkohol für die gesamte Äußere Neustadt eingeführt werden. Beide Verordnungen sollen jeweils von freitags 22 Uhr bis samstags 6 Uhr und dann wieder von samstags 22 Uhr bis sonntags 6 Uhr gelten.

Zur Begründung verweist die Stadtverwaltung auf eine verstärkte Zahl an Einsätzen des Ordnungsamts und der Polizei wegen Ruhestörung und Verstopfung des Kreuzungsbereichs in den beiden vergangenen Pandemie-Sommern. 99 Verfahren habe das Ordnungsamt zwischen Mai 2020 und August 2021 einleiten müssen, etwa ein Drittel davon wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. Weitere wegen Ruhestörung, Urinierens und diversen weiteren Delikten. So wird auch eines wegen des Fütterns von Tauben aufgeführt. Für einen Ort, an dem sich Wochenende für Wochenende bis zu 1.000 Personen einfinden, ist diese Bilanz dennoch überschaubar. Die Stadtverwaltung hingegen scheint gewillt, das Zusammenkommen von Menschen außerhalb von Bars und Kneipen grundsätzlich zu problematisieren. Die Einsätze von Ordnungsamt und Polizei an der Schiefen Ecke hätten einen Verdrängungseffekt gehabt, weswegen sich im Alaunpark „bei schönem Wetter“ zwischen 800 und 1.000 Personen eingefunden hätten, heißt es in der Begründung zur Verordnung – ganz so, als sei ein Park nicht genau dazu da, dass sich dort Leute aufhalten. Gleiches wird etwa für den Martin-Luther-Platz oder die untere Alaunstraße behauptet. Deswegen benötige es die zweite Verordnung, die Verdrängungseffekte innerhalb der Äußeren Neustadt verhindern soll.

Begrüßt werden die Verordnungen vom Polizeirevier Dresden-Nord. Im Lagebild betreibt das Revier Alarmismus und warnt, dass „eine Zerschlagung verfestigter Strukturen“ mit fortlaufender Zeit erschwert wäre. „Derartige Zustände“ würden, so heißt es weiter, „erfahrungsgemäß in eine Abwärtsspirale mit Verwahrlosung des Bereichs und in der Folge noch mehr Straftaten und Ordnungsstörungen münden“. Konkrete Belege oder Beispiele bleibt die Polizei aber schuldig. Fakt ist: Für die Umsetzung der Verordnung wäre die Stadt auf die Polizei angewiesen. Der Polizei hingegen sichern die Verordnungen weitere Befugnisse. Um ein Mitführungsverbot durchzusetzen, benötigt es Taschenkontrollen, von denen dann alle betroffen wären, die den zentralen Kreuzungsbereich im Kneipenviertel auch nur durchqueren wollen – ein Einfallstor für eine rassistische und diskriminierende Kontrollpraxis.

Noch sind die Verordnungen allerdings nur Entwürfe. Eine erste Diskussion dazu findet am 12. April 2022 um 18 Uhr im Rahmen einer Einwohner*innenversammlung im Romain-Rolland-Gymnasiums (Weintraubenstraße 3, 01099 Dresden) statt. Im Stadtbezirksbeirat dürfte der Vorschlag kaum auf Zustimmung stoßen, im Stadtrat sind die Mehrheiten hingegen weniger deutlich. Eine zurückliegende Polizeiverordnung mit einem Alkoholabgabeverbot von 2007 wurde von der damaligen rot-grün-roten Mehrheit im Stadtrat 2016 abgeschafft. Über die neuen Verordnungen soll am 12. Mai im Stadtrat abgestimmt werden.


Veröffentlicht am 10. April 2022 um 13:46 Uhr von Redaktion in Freiräume

Ergänzungen

  • Freibier, Freibier, Freibier!

    Die PARTEI verschenkt Bier an alle Anwesenden morgen (Dienstag 12.4. 18:00 RoRo) denn: Alkoholverkaufsverbot ist kein Alkoholverschenkverbot.
    Kommt rum und bringt „Assis“ mit, die keinen Bock auf 4€ Bier ausm Luden haben.

    ps: Es gibt auch Bullshitbingo

  • Das Problem ist doch, dass es draußen wie eine öffentliche Kneipe läuft in der sich im Gegensatz zur richtigen Kneipe/ Bar kein Wirt für seine Gäste verantwortlich fühlt. Das betrifft den für Alle erträglichen Lärmpegel genauso wie das Vorhandensein und Inschusshalten einer Toilette. Die Späti – Betreiber fühlen sich jedenfalls nicht in der Pflicht, da die Leute ja mit dem Bier aus dem Laden gehen. Die Neustadt ist ein Kneipenviertel mit ner Menge Kultur dadurch. Ist halt die Frage, ob man das alles auf‘s. Spiel setzt. Populismus aus welcher Ecke auch immer, bringt uns da nicht weiter. Ein Kompromiss dem alle Beteiligten zustimmen können, müsste her. Demokratie halt, die einigen aber wohl zu mühsam ist…

  • Auch die Anwohner (m/w/d) haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Nachtruhe). Dazu gibt es in Sachen „AssiEck“ ein Gerichtsurteil.
    Am Besten wäre eine geeignetere „Location“ zu finden.
    Mein Vorschlag, der Platz am Arnhold Bad auf dem am Freitag der kleine Markt stattfindet.

  • @Assi: Ich empfehle mal diesen Beitrag zu hören oder zu lesen. Möglicherweise denkst Du dann etwas anders über den Begriff. https://www.deutschlandfunk.de/stigmatisierung-asozial-zur-genese-eines-nazi-begriffs-100.html

    Interessant fand ich jedoch in einem Redebeitrag am Abend im RoRo, dass die Verwendung des Begriffs „Schiefe Ecke“ dazu beitragen solle, dass die Ecke clean werde. Das liegt jedenfalls nicht in meiner Absicht, ich empfinde den Begriff gegenüber den Anwesenden als diskriminierend, daher verwende ich ihn nicht.

    Beste Grüße, Anton Launer

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