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Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts

25. Juni 2011 - 19:47 Uhr - 27 Ergänzungen

Am Freitag hatte Sachsens Staatsregierung zur Pressekonferenz geladen, darin wurde den Medienvertreterinnen und Medienvertretern der Prüfbericht vorgestellt, den Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) noch am gleichen Tag Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) übergeben sollten. In ihrem Bericht werden die ganzen Ausmaße der Überwachung zehntausender Menschen bei den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar deutlich. Während die Dresdner Polizei in ersten Veröffentlichungen nur von rund 138.000 Datensätzen gesprochen hatte, werden im Bericht noch einmal knapp 900.000 Datensätze erwähnt, die im Rahmen eines anderen Verfahrens vom 18. bis 19. Februar im gesamten Stadtgebiet abgefragt worden sind. Um die umfassende Funkzellenauswertung zu rechtfertigen, wurde die von der Polizei ursprünglich formulierte Begründung des „schweren Landfriedensbruchs“ in den Terminus „versuchter Totschlag“ geändert. Der Hintergrund ist, dass umfassende Überwachungsmaßnahmen wie am 19. Februar vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen möglich sind.

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