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Landtag verabschiedet umstrittenes Hochschulfreiheitsgesetz

27. September 2012 - 15:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Wie nicht anders zu erwarten war, hat eine Landtagsmehrheit aus CDU, FDP und der NPD dem überarbeiteten Hochschulgesetz und damit Gebühren für Langzeitstudierende zugestimmt. In Zukunft müssen Studentinnen und Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, Gebühren in einer Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. In einem ursprünglichen Entwurf hatte sich die sächsische FDP sogar für Gebühren ab einem Semester über der Regelstudienzeit eingesetzt. Für so genannte „Härtefälle“ wie Schwangerschaft oder Erkrankungen hatte der CDU-Politiker Geert Mackenroth auf einer Podiumsdiskussion im Hörsaalzentrum unlängst Ausnahmeregelungen ins Gespräch gebracht. Das neue Hochschulfreiheitsgesetz sieht für Studierende außerdem die Möglichkeit vor, aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten. Damit müssten sie jedoch nicht nur auf die zahlreichen Beratungs- bzw. Unterstützungsangebote der Fachschaftsräte und des StuRas verzichten, sondern stellen die studentischen Vertretungen auch vor Finanzierungs- und damit Planungsschwierigkeiten.

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