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Strafverfolgung von Shoah-Verharmlosung bei „Corona-Protesten“ – auch in Sachsen?

9. Februar 2022 - 18:37 Uhr

Auf Demonstrationen gegen die staatlichen Corona-Einschränkungen werden schon seit geraumer Zeit adaptierte „Judensterne“ mit der Aufschrift „Ungeimpft“ getragen. Regelmäßig sind auch „Impfen macht frei“- Schilder, die an das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz mit der Aufschrift „Arbeit macht frei“ erinnern sollen sowie andere die Shoah verharmlosende Symboliken zu sehen. Zum Tragen des gelben Sterns auf ihrer Kleidung waren Jüdinnen und Juden ab 19. September 1941 verpflichtet. Für sie bedeutete die Zwangskennzeichnung zusätzliche soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung. Neben der räumlichen Zusammenlegung in so genannten Judenhäusern erleichterte den Nationalsozialist:innen auch die Kennzeichnung das Auffinden der Jüdinnen und Juden und damit ihre planmäßige Deportation und Ermordung.

In welchem Zusammenhang steht also die millionenfache Vernichtung von (nicht nur jüdischen) Menschen mit einer Impfung, die gegen schwere Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 hilft? In immer mehr Bundesländern hat sich in den Justizministerien nun die Einschätzung durchgesetzt, dass das In-Verbindung-bringen des gelben Sternes – als Symbol für die Shoah – mit dem eigenen Impfstatus den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Hintergrund sind offenbar kürzlich erfolgte Verurteilungen in Köln und Berlin. 

In Köln ist ein als KZ-Häftling verkleideter Demonstrant, der zudem ein Schild mit „Maske macht frei“ zeigte, wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Grundlage hierfür war § 130 (4) des Strafgesetzbuches, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, „wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung […] in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“ Ein Facebookpost mit einem gelben Stern mit der Inschrift „Nicht geimpft“ und einem dazugehörigen Text „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen.“ führte in Berlin ebenfalls zur Verurteilung wegen Volksverhetzung.

Augenscheinlich brauchte es diese Präzedenzfälle, um künftig bei Corona-Holocaust-Vergleichen grundsätzlich den Anfangsverdacht einer Straftat anzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Bremen ebenso wie die in Baden-Württemberg und Bayern wird daher künftig entsprechende Ermittlungen einleiten. Begründet wird dies u.a. damit, „dass die Würde der ermordeten Juden wie auch ihrer Angehörigen in besonderer Weise tangiert“ sei.

Mit Verweis auf die Störung des öffentlichen Friedens wird auch in Berlin die Polizei künftig einschreiten, wenn auf Demonstrationen der Coronaleugner:innen der gelbe Stern getragen wird. Die Polizei ist angehalten, das Zeigen dieses Zeichens bei Demonstrationen und in der Öffentlichkeit „grundsätzlich gefahrenabwehrend zur Verhinderung der Fortsetzung“ zu unterbinden. Auch der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) äußerte am 03. Februar im twitterspace des Kulturbüro Sachsen e.V. zum Thema „Corona und Justiz“, dass Polizeikräfte in Thüringen Anweisung haben, das Tragen von gelben Sternen zur Anzeige zu bringen. Hierfür sollen sogar die durchaus auch umstrittenen Schnellverfahren zur Anwendung kommen.

Wie eine Recherche des Redaktionsnetzwerkes Deutschland ergeben hat, hält auch die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen „das öffentliche Zeigen solcher Symbole und die Verbreitung holocaustrelativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar.“ Theoretisch müsste für eine Strafverfolgung eine entsprechende Anweisung aus dem Sächsischen Innenministerium (SMI) an die Polizeikräfte erfolgen. Dies dürfte die erste Hürde sein. Die zweite Hürde ist ohne Zweifel die regelmäßig mangelnde Polizeipräsenz bei Versammlungen von Coronaleugner:innen und Querdenker:innen in Sachsen. 

Es ist aktuell kaum vorstellbar, dass Polizeikräfte das Mitführen von volksverhetzenden Symbolen oder Schildern ahnden. In der Regel können sie weder die Sicherheit der Pressevertreter:innen garantieren, so dass diese oftmals nur noch mit Begleitschutz wie Between the lines (BTL) ihre Arbeit machen können, noch ist sie in der Lage oder Willens, die Versammlungen entsprechend der geltenden Regelungen zu beauflagen. Auch beim Demonstrationszug, welcher am 28. Januar mit einem Schild „1933er Inzidenz“ an der Dresdner Neuen Synagoge vorbeilief, waren nur wenige Polizeikräfte eingesetzt.

Auf Nachfrage verwies das Bündnis gegen Antisemitismus in Dresden und Ostsachsen auf den seit Mai 2021 bestehenden gemeinsamen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts Sachsen „Antisemitische Straftaten erkennen und konsequent verfolgen“. Ob dieser Leitfaden auch auf die Strafverfolgung von Shoah-Verharmlosung bei Querdenken-Versammlungen abzielt, bleibt aber unklar.

Gänzliche Untätigkeit in Bezug auf die immer aggressiver und gewalttätiger auftretenden Querdenker:innen kann man dem Innenminister Roland Wöller allerdings nicht vorwerfen. Gemeinsam mit dem thüringischen Innenminister Georg Maier hatte er Ende Januar an die friedlichen Teilnehmer:innen von Corona-Protesten appelliert, sich „nicht vor den Karren von Freie Sachsen oder der AfD spannen zu lassen“. Allerdings handelte sich der Innenminister hierbei eine Niederlage ein. Denn die sächsische AfD sah darin einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und drohte mit rechtlichen Schritten gegen den Innenminister. Dieser reagierte prompt und korrigierte die Pressemitteilung. Es ist dort nun nur noch allgemein von Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Rede. 

Der zunehmende Antisemitismus – ob bei PEGIDA, den Querdenker:innen, durch die im Zuge der Pandemie verstärkten Verschwörungsideologien oder vor dem Hintergrund des erneuten Aufflammens des Nahostkonflikts im vergangenen Frühjahr hatte die Jüdische Gemeinde zu Dresden bereits im letzten Jahr in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Am 24. Juni 2021 hatten aus diesem Grund zivilgesellschaftliche Initiativen zu einer Kundgebung vor der Synagoge aufgerufen, um damit ihre Solidarität mit den Jüdinnen und Juden in Dresden auszudrücken und eine stärkere Bekämpfung des Antisemitismus in all seinen Formen zu fordern.


Veröffentlicht am 9. Februar 2022 um 18:37 Uhr von Redaktion in Antifa

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