Alle Artikel im Ressort: Antifa

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Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen

17. Januar 2013 - 01:29 Uhr - 26 Ergänzungen

Am heutigen Mittwoch wurde ein Berliner Antifaschist zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 36jährige soll nach Einschätzung des Dresdner Amtsgerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Der für das Verfahren zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die für den Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei dem Durchbruch im Vorfeld der erfolgreichen Massenblockaden von tausenden Menschen gegen mehrere von Nazis geplante Aufmärsche waren vier Einsatzkräfte verletzt worden.

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Landgericht hebt Haftbefehl auf

16. Januar 2013 - 12:00 Uhr - 4 Ergänzungen

Ein kurz vor den Weihnachtstagen vom sächsischen LKA während eines Besuches der örtlichen Arbeitsagentur festgenommener junger Mann wurde nach fast drei Wochen in der Justizvollzugsanstalt Dresden (JVA) wieder freigelassen. Das zuständige Landgericht gab damit einer Haftbeschwerde gegen einen durch das Dresdner Amtsgericht ausgestellten Haftbefehl recht. Dem auch im Verfahren wegen einer mutmaßlichen „Antifa-Sportgruppe“ Beschuldigten wird vorgeworfen, am Rande einer von der Polizei Anfang Dezember aufgelösten Party in Dresden einen Polizisten angegriffen zu haben.

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Der 13. Februar wirft seine Schatten voraus

7. Januar 2013 - 00:37 Uhr - 4 Ergänzungen

Obwohl es von Seiten der lokalen Naziszene um den umtriebigen Radeburger Simon Richter bisher immer noch ruhig geblieben ist und der Anmelder der vergangenen Jahre, das „Aktionsbündnis gegen das Vergessen“ (AgV), bisher nur Vortragsabende veranstaltet hat, macht die Mobilisierung der Gegenseite erkennbar, dass auch im neuen Jahr am 13. Februar mit Blockaden zu rechnen sein muss. Nachdem das Bündnis „Dresden Nazifrei“ bereits im Dezember gemeinsam mit etlichen Prominenten auch für 2013 dazu aufgerufen hatte, „Nicht lange [zu] fackeln“ und Nazis erneut blockieren, folgte nur wenige Tage später der Aufruf der Arbeitsgruppe 13. Februar, welche mit „Mut, Respekt und Toleranz“ Farbe bekennen will. Dazu wurden sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Gäste der Stadt aufgerufen, sich wie schon in den letzten Jahren am 13. Februar um 18 Uhr an einer mehrere Kilometer langen symbolischen Menschenkette um die Dresdner Altstadt zu beteiligen. Der von allen Stadtratsfraktionen und zahlreichen Dresdner Vereinen und Initiativen getragene Aufruf setzt sich nicht nur für „Respekt vor der Menschenwürde Anderer“, sondern auch gegen „Alltagsrassismus und nationalsozialistisches Gedankengut“ ein.

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Proteste nach Urteil im zweiten Oury Jalloh Prozess

3. Januar 2013 - 15:38 Uhr - Eine Ergänzung

Im Prozess um den Tod von Oury Jalloh hatte am 13. Dezember das Landgericht Magdeburg den zum damaligen Zeitpunkt diensthabenden Polizisten Andreas Schubert wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe (!) in Höhe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht ging mit dem Urteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus und stellte in seinem Urteil fest, dass Jalloh gar nicht erst mit auf das Revier hätten genommen werden dürfen, da keine Straftat vorgelegen habe. Der Prozess war nötig geworden, nachdem der Freispruch gegen einen Beamten aus einem ersten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) am 7. Januar 2010 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht in Magdeburg verwiesen worden war. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling versucht, das fast zwei Jahre andauernde Verfahren „unter Berücksichtigung des Standes der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer“ gegen eine Geldauflage einzustellen.

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Festnahme in Dresden

24. Dezember 2012 - 10:37 Uhr - Eine Ergänzung

Das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) hat am 20. Dezember einen der 21 Beschuldigten im laufenden Verfahren wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vorläufig festgenommen. Der Grund für die Festnahme war ein vom Amtsgericht Dresden bereits am 6. Dezember ausgestellter Haftbefehl. Darin wird dem Mann vorgeworfen, am 1. Dezember an einem Übergriff auf einen Polizisten beteiligt gewesen zu sein. Die Dresdner Polizei hatte an dem Tag eine nicht genehmigte FreeParty in den Kellerräumen eines leerstehenden Gebäudes in Klotzsche gewaltsam aufgelöst. Der Festgenommene soll außerdem „massiv“ gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben und sitzt nun in Untersuchungshaft.

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Sächsischer „Filz“ erhebt Anklage

23. Dezember 2012 - 19:52 Uhr - 4 Ergänzungen

Keine besinnliche Weihnachtszeit für Lothar König. Ab März des kommenden Jahres muss sich der evangelische Jugendpfarrer aus Jena vor dem Amtsgericht Dresden wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten. König soll bei den Protesten gegen einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt eine Menschenmenge zur Gewalt aufgestachelt haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft wirft ihm in ihrer 18seitigen Anklageschrift außerdem vor, Straftäter geschützt und ein Polizeifahrzeug mit dem Auto abgedrängt zu haben. Außerdem soll aus dem VW-Bus der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena „aggressive Musik“ abgespielt worden sein.

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Antifa | Freiräume

Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier …

17. Dezember 2012 - 23:59 Uhr

Nachdem das Dresdner Amtsgericht im November das Verfahren gegen den Linke-Politiker André Hahn eingestellt hatte, wurden heute vom Amtsgericht auch die Verfahren gegen Janine Wissler und Willi van Ooyen eingestellt. Die beiden waren zuvor im Mai diesen Jahres gegen einen Strafbefehl über 3.000 Euro wegen des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in Berufung gegangen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken im Hessischen Landtag, Hermann Schaus, zeigte sich erfreut und kündigte ungeachtet des Verfahrens an, auch in Zukunft zu protestieren, „wenn Neonazis aufmarschieren“. Im Hinblick auf die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds sprach er von einem „verheerenden Signal, dass diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die sich den Neonazis in den Weg gestellt haben“. Die Staatsanwaltschaft hatte den Abgeordneten der Linken vorgeworfen, eine der möglichen Routen der geplanten Nazidemonstration am 13. Februar vor fast drei Jahren blockiert zu haben.

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Auch im kommenden Jahr: „Nicht lange fackeln – Nazis blockieren!“

15. Dezember 2012 - 11:55 Uhr - Eine Ergänzung

Quelle: http://www.flickr.com/photos/realname/5458641521/

Nach der zweitägigen Aktivierungskonferenz im Oktober hat das Bündnis „Dresden-Nazifrei“ am Donnerstag ihre Kampagne für das kommende Jahr vorgestellt. Unter dem Motto: „Nicht lange fackeln – Nazis blockieren!“ soll auch im nächsten Jahr wieder der für den 13. Februar angemeldete Naziaufmarsch in Erinnerung an die Zerstörung von Teilen der Stadt mit Blockaden verhindert werden. Da die Initiatoren damit rechnen, dass die bundesweite Mobilisierung spätestens nach der großen Antifademonstration gegen den abgesagten Nazigroßaufmarsch am 18. Februar deutlich geringer ausfallen wird, rufen sie alle Dresdnerinnen und Dresdner dazu auf, gemeinsam gegen Rassismus und Geschichtsrevisionismus auf die Straße zu gehen und sich den Nazis entgegenzustellen.

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Dresdner Staatsanwaltschaft eröffnet erneut Ermittlungsverfahren (Update 12.12.)

11. Dezember 2012 - 23:02 Uhr - 4 Ergänzungen

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen den Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi nach fast zwei Jahren im Verfahren wegen der Beteiligung an einer der erfolgreichen Blockaden am 19. Februar 2011 (!) eingeleitet. Der Abgeordnete kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Ich bin stolz, an der Platzbesetzung an der Reichenbacherstraße teilgenommen zu haben und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wirksames Zeichen gegen den Naziaufmarsch gesetzt zu haben.“. Am 13. Januar 2013 werden die Mitglieder des Immunitätsausschusses im Landtag über den Antrag auf Aufhebung seiner Immunität entscheiden. Ein ähnliches Verfahren gegen Lichdis Parteikollegin Eva Jähnigen war erst im Oktober eingestellt worden.

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Geldstrafe für Friedhofsprotest

12. November 2012 - 21:08 Uhr - 2 Ergänzungen

Das Dresdner Amtsgericht hat in einem Prozess am Freitag einen 43jährigen Mann aus Thüringen zu einer Geldstrafe über 150 Euro verurteilt. Der Prozess war nötig geworden, nachdem am 13. Februar diesen Jahres eine Gruppe am Rande der von der Stadt inszenierten Trauer -und Gedenkveranstaltung auf dem Heidefriedhof bei ihrem Versuch ein Transparent in die Luft zu halten, von der Polizei daran gehindert worden war. Die drei mutmaßlichen Mittäter hatten zuvor einer Einstellung des Verfahrens unter der Zahlung einer Geldstrafe zugestimmt.

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