Nazis

Gruppe Freital: Keine weiteren Ermittlungen gegen Polizisten

22. Juni 2017 - 11:24 Uhr

Nachdem bereits Ende Januar die Ermittlungen gegen zwei Polizisten ergebnislos eingestellt worden waren, bestätigte Dresdens Oberstaatsanwalt Lorenz Haase vor wenigen Tagen, dass inzwischen auch das dritte und letzte Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren sächsischen Polizisten eingestellt wurde. Die Beamten standen zunächst unter Verdacht, Dienstgeheimnisse an Mitglieder der „Gruppe Freital“ weitergegeben zu haben, welche sich nach einer Reihe von Sprengstoffanschlägen und Überfällen vor zwei Jahren, derzeit wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung am Dresdner Oberlandesgericht verantworten müssen.

Die Ermittlungen standen in Zusammenhang mit insgesamt fünf Aussagen aus Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft Dresden, aus denen sich Anhaltspunkte für den Verdacht ergeben hätten. Bereits kurz nach seiner Festnahme im November 2015 soll Timo Schulz, einer der mutmaßlichen Rädelsführer der Freitaler Gruppe, in ersten Vernehmungen nicht nur über Hinweise aus den Reihen der Sächsischen Bereitschaftspolizei, sondern auch darüber berichtet haben, dass sich ein Beamter der Bereitschaftspolizei mit den Mitgliedern der Gruppe an einer Freitaler Tankstelle getroffen haben soll. Erst mehrere Monate nach den Anschuldigungen war der Beamte vorläufig vom Dienst suspendiert worden.

Nach Recherchen der Zeit handelte es sich bei einem der Beschuldigten um den Stiefvater des Angeklagten Sebastian Weiß. Dieser soll sich spätestens seit September 2015 in der polizeilichen Datenbank immer wieder über die Ermittlungen gegen seinen Stiefsohn und dessen Bekannte Timo Schulz und Patrick Festing erkundigt haben. In einer Vernehmung hatte der Beamte zu Jahresbeginn die unzulässigen Abfragen „mit seiner Neugierde und der Sorge um seinen Sohn begründet“. Gleichzeitig berichtete er den Ermittlern gegenüber „glaubhaft“, seinem Stiefsohn oder dessen Freunden „keine Informationen seiner internen Recherchen zur Gruppe Freital verraten zu haben“.

Im zweiten Fall war ein enger Freund des Angeklagten Patrick Festing in mehreren Vernehmungen beschuldigt worden, sich im Herbst 2015 mit ihm an besagter Tankstelle getroffen und miteinander gesprochen zu haben. Nachdem der Bereitschaftspolizist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe abgestritten hatte, war auch dieses Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Seiner Aussage nach habe er Festing lediglich „zufällig“ an der Tankstelle getroffen, um ihn zu ermahnen, „nicht gegen Regeln zu verstoßen“. Da der Beamte während des Verhörs „Augenkontakt gehalten und offensichtlich ruhig gewesen“ sei, befand die Staatsanwaltschaft auch seine Aussage für glaubhaft.


Veröffentlicht am 22. Juni 2017 um 11:24 Uhr von Redaktion in Nazis

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