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Geldbuße für die Teilnahme an Massenblockaden (Update 19.03.)

18. März 2010 - 02:24 Uhr - 8 Ergänzungen

Gestern wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden mehrere Zahlungsaufforderungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockaden gegen Europas größten Nazi-Aufmarsch am 13. Februar verschickt. Den Betroffenen, darunter mehreren Abgeordneten der Partei „Die Linke“, wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft beruft sich bei ihrer Zahlungsaufforderung auf den § 153/1 der Strafprozessordnung, nachdem ein Verfahren wegen geringer Schuld gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt werden kann.

Ende Februar hatte der Spiegel über mehr als 100 Anzeigen gegen prominente Teilnehmerinnen und Teilnehmer der erfolgreichen Massenblockaden am 13. Februar berichtet. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär hatte angesichts der zu erwartenden öffentlichen Kritik bereits im Februar eine Einstellung der Verfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrages in Aussicht gestellt. Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, forderte in einer eigenen Pressemitteilung ein Ende „der Kriminalisierung der Anständigen“ und die Einstellung des Verfahrens. Schon Wochen vor dem 13. Februar hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft immer wieder versucht, den zivilgesellschaftlichen Protest gegen den Naziaufmarsch zu verhindern.

(Update 19.03.)

Der Fraktionschef der Linken im sächsischen Landtag, André Hahn, hat das Angebot der Dresdner Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro einzustellen, nach Presseangaben abgelehnt. Er begründete seine Entscheidung mit den Worten: „Es war richtig und es war notwendig, sich gegen den geplanten Neonazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen“. Führende Mitglieder der Partei hatten am 13. Februar mit einer „öffentliche Fraktionssitzung“ eine mögliche Route der Nazis hinter dem Neustädter Bahnhof blockiert.

Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sieht in dem linken Politiker den Kopf und Organisator der Blockaden auf der Hansastraße und kündigte für den Fall, dass der Politiker der Zahlung nicht zustimmt, einen Antrag auf Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneten an.


Veröffentlicht am 18. März 2010 um 02:24 Uhr von Redaktion in Antifa, News

Ergänzungen

  • Zumal 500€ ja auch nicht gerade eine sanfte Verfahrenseinstellung ist, wo man sagt „Ach, Schwamm drüber, ist dann eben erledigt“.

  • Ich bin der Meinung, wenn sie ein Verfahren wollen, können sie es doch haben. Was hat man zu verlieren? Was hat man zu gewinnen? Zu Gewinnen föllt mir spontan Aufmerksamkeit und Presse ein, Solidarität von Linken Gruppen aus der ganzen BRD und ein politisches Eigentor für die Staatsanwaltschaft. Kann ich mich als Teilnehmer an den Blockaden eigentlich auch selbst anzeigen?

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