Soziales

Tagebaubesetzung durch die Polizei beendet

5. April 2016 - 00:30 Uhr - Eine Ergänzung

Am frühen Montagmorgen hat eine Gruppe von Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten eine Förderbrücke im Tagebau von Nochten besetzt. Erst nach mehr als zehn Stunden Besetzung gelang es einer Spezialeinheit der Sächsischen Polizei (SEK), die mit einer Eisenkette an einem Ausleger der Förderbrücke festgeketteten Menschen vorläufig festzunehmen und zur Personalienfeststellung ins nahegelegene Polizeirevier von Weißwasser zu bringen. Ihnen wird nun Hausfriedensbruch und Nötigung vorgeworfen. Mit der Besetzung wollte die Gruppe l’Autonomia auf die „tägliche Zerstörung durch den Braunkohleabbau“ in der Oberlausitz aufmerksam machen. Schon Anfang März hatte die Gruppe bei Rohne mehrere Bäume besetzt.

Vor nunmehr zehn Jahren hatte der schwedische Staatskonzern Vattenfall die Überbaggerung mehrerer Gemeinden in der Region beantragt. Der ursprüngliche Plan sah u.a. eine vollständige Umsiedlung aller 1.700 Bewohnerinnen und Bewohner von Klein Trebendorf, Mulkwitz, Rohne und Mühlrose vor. Obwohl es schon frühzeitig erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit für die Erweiterung des Tagebaus gab, genehmigte das Sächsische Innenministerium die zuvor von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes beschlossene Satzung am 5. März 2014.

Nach dem noch für Mitte diesen Jahres angekündigten Rückzug Vattenfalls aus Deutschland und einem damit verbundenen Verkauf der deutschen Braunkohlesparte ist die Situation für die von einer Umsiedlung betroffene Bevölkerung derzeit mehr als unklar, da angekündigte Investitionen seit Jahren zurückgestellt und Fördermittel nicht mehr bewilligt wurden. Der Tagebau befindet sich im Nordosten von Sachsen und wird im Westen durch die Spree begrenzt. An seiner Ostseite liegt die Stadt Weißwasser und im Süden reicht der Abbaugebiet bis nach Nochten.

Unabhängig vom ungewissen Ausgang des Bieterverfahrens für Vattenfalls Braunkohlesparte in der Oberlausitz seien die Auswirkungen für die Region in den Augen der Gruppe „katastrophal“, da auch ein künftiger Investor an dem Vorhaben festhalten würde, den Tagebau zu erweitern. Nach ihrer Auffassung sei die Energiegewinnung aus Braunkohle jedoch eine „veraltete Technik, die sich nur noch durch massive staatliche Subventionen rentiert“. Mit ihrer Aktion wollte die Gruppe zudem in luftiger Höhe ein Zeichen gegen die Profitinteressen von Konzernen setzen.

Tagebaugelände Nochten (Quelle: flickr.com/photos/rene-germany/)

Erst kürzlich hatte die Fraktion der Linken im Sächsischen Landtag die Staatsregierung für ihr bisheriges Vorgehen scharf kritisiert und davor gewarnt, auf den Kosten für die „gigantischen Umweltschäden“ sitzenzubleiben: „Die Staatsregierung hat von Vattenfall bis dato keine ausreichenden Rücklagen für die Beseitigung von Bergbaufolgeschäden eingefordert, keine Wasserentnahmeabgabe eingetrieben, auch nicht die im Braunkohleplan vereinbarten wasser-, immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Vorgaben in erforderlichem Maße überwacht und sichergestellt“, so Jana Pinka, Sprecherin für Umweltpolitik und Ressourcenwirtschaft.

Statt die „Gewinne aus dem Raubbau an Natur und Umwelt“ zu privatisieren und die Folgekosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen, forderte Pinka die Staatsregierung dazu auf, „von Vattenfall umgehend Rückstellungen für eine künftige Sanierung der Braunkohlegebiete als Sicherungsleistungen einzufordern“. Andernfalls, so die Landtagsabgeordnete weiter, „müsste eine Sanierung der Schutzgüter aus Steuermitteln finanziert werden“. Um einen drohenden Verkauf und die damit einhergehenden Folgen abzuwenden, sollte der Freistaat notfalls „alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen“.


Veröffentlicht am 5. April 2016 um 00:30 Uhr von Redaktion in Soziales

Ergänzungen

  • Fakt ist, dass es keine und erst keine massiven staatlichen Subventionen für die Braunkohlegewinnung und -verstromung jemals gab noch gibt! Diesbezügliche Aussage in obigem Artikel ist also unrichtig! Massive staatliche Subventionen hingegen gibt es für Strom aus Wind und Sonne, mit denen allein eine Versorgung durchgehende Versorgung jedoch NICHT abzusichern ist. Sanierungen der nach Bundesberggesetz in Anspruch genommene Flächen sowie die dafür nötigen Rückstellung der Bergbaubetreiber sind ohnehin gesetzlich vorgeschrieben und brauchen also nicht EXTRA eingefordert zu werden!

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