Alle Artikel zum Thema: Urteil

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Revision im Urteil gegen Tim

22. Januar 2013 - 22:20 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen einen Berliner Antifaschisten Revision gegen das Urteil vom 16. Januar eingelegt. Nach Informationen die dem Neuen Deutschland vorliegen, werde das vorangegangene Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“. Zuvor war auch die Verteidigung in Revision gegangen. Der 36jährige Familienvater war in der vergangenen Woche am Dresdner Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Während des vier Tage andauernden Prozesses konnte ihm keine einzige Straftat nachgewiesen werden, auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft hatten den Angeklagten nicht identifizieren können.

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Deutliches Zeichen gegen das Sächsische Demokratieverständnis in frostigen Zeiten

19. Januar 2013 - 16:04 Uhr - 6 Ergänzungen

Als Reaktion auf das skandalöse Gerichtsurteil gegen einen Berliner Antifaschisten am Mittwoch, fand am am frühen Freitag Abend eine kraftvolle Solidaritätsdemonstration in Dresden statt. Gegen 18 Uhr hatten sich am Startpunkt der Demonstration auf dem Postplatz bereits mehrere hundert Menschen versammelt. Thematisch drehte es sich in erster Linie um den besorgniserregenden Zustand der sogenannten Sächsischen Demokratie und ihrer Auswüchse. In seinem Redebeitrag kritisierte ein Sprecher des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ das Urteil als „politisch motiviert“. Die letzten Jahren hätten gezeigt, dass in Sachsen antifaschistisches Handeln als kriminell und zivilgesellschaftliches Engagement argwöhnisch beobachtet wird. Dies habe der für das Urteil verantwortliche Richter Hans-Joachim Hlavka in seiner mündlichen Urteilsbegründung noch einmal deutlich gemacht, als er dabei im Namen der Dresdner Bevölkerung sprach, die politische Auseinandersetzungen „satt“ haben würden. Davon abgesehen, sei nicht Aufgabe eines Richters eigene Werturteile zu fällen und sich mit seinem Amt politisch zu betätigen. Der Bündnissprecher kritisierte zudem das Gericht, welches dem Betroffenen das in Anspruch genommene Recht auf Aussageverweigerung nachteilig ausgelegte.

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Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen

17. Januar 2013 - 01:29 Uhr - 26 Ergänzungen

Am heutigen Mittwoch wurde ein Berliner Antifaschist zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 36jährige soll nach Einschätzung des Dresdner Amtsgerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Der für das Verfahren zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die für den Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei dem Durchbruch im Vorfeld der erfolgreichen Massenblockaden von tausenden Menschen gegen mehrere von Nazis geplante Aufmärsche waren vier Einsatzkräfte verletzt worden.

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Proteste nach Urteil im zweiten Oury Jalloh Prozess

3. Januar 2013 - 15:38 Uhr - Eine Ergänzung

Im Prozess um den Tod von Oury Jalloh hatte am 13. Dezember das Landgericht Magdeburg den zum damaligen Zeitpunkt diensthabenden Polizisten Andreas Schubert wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe (!) in Höhe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht ging mit dem Urteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus und stellte in seinem Urteil fest, dass Jalloh gar nicht erst mit auf das Revier hätten genommen werden dürfen, da keine Straftat vorgelegen habe. Der Prozess war nötig geworden, nachdem der Freispruch gegen einen Beamten aus einem ersten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) am 7. Januar 2010 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht in Magdeburg verwiesen worden war. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling versucht, das fast zwei Jahre andauernde Verfahren „unter Berücksichtigung des Standes der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer“ gegen eine Geldauflage einzustellen.

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Steine für Oury Jalloh am Kreuz? Wer ohne Schuld …

19. Dezember 2012 - 13:43 Uhr

Es ist manchmal ein Kreuz mit dem Kreuz. Erst vor einigen Tagen eine Schneeballschlacht, welche medial (nach)begleitet werden konnte. Nun in der vergangenen Nacht „erneut schwere Krawalle am Connewitzer Kreuz“, so die Polizei Leipzig. In Polizeikreisen befürchtet man langsam aber sicher, die winterliche Ruhe der vergangenen zwei Jahre könnte in diesem Jahr enden und sich in Connewitz erneut zum Jahresende hin etwas „aufschaukeln“. Ein Vorgang, den man mit Sorge sieht. Noch möchte man auch zum Jahreswechsel 2012/13 eigentlich keine massive Polizeipräsenz am Kreuz zeigen.

Quelle: Leipziger Internet Zeitung (15.12.2012)


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Geldstrafe für Angeklagten im Jalloh-Prozess

13. Dezember 2012 - 16:04 Uhr

Der Berufungsprozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle dauerte fast zwei Jahre. Nun hat das Landgericht Magdeburg sein Urteil gesprochen: Der damals diensthabende Polizist ist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Er habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, urteilte das Landgericht. Was genau am 7. Januar 2005 in der Zelle geschah, konnte auch in dem Berufungsverfahren nicht geklärt werden. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Dessau war der Angeklagte zusammen mit einem Kollegen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch aber aufgehoben.

Quelle: MDR (13.12.2012)


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„Ich hab‘ ihm eine geschmiert“

27. November 2012 - 15:57 Uhr

Er steht vor Gericht, weil er einen 15-Jährigen misshandelt haben soll: Zum Prozessauftakt gibt der Ex-Polizeichef von Rosenheim eine Ohrfeige zu. Doch an die kann sich der Schüler gar nicht mehr erinnern – stattdessen berichtet er, wie ihn der Beamte mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen habe. Mindestens dreimal.

Quelle: Süddeutsche Zeitung (19.11.2012)


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Geldstrafe für Friedhofsprotest

12. November 2012 - 21:08 Uhr - 2 Ergänzungen

Das Dresdner Amtsgericht hat in einem Prozess am Freitag einen 43jährigen Mann aus Thüringen zu einer Geldstrafe über 150 Euro verurteilt. Der Prozess war nötig geworden, nachdem am 13. Februar diesen Jahres eine Gruppe am Rande der von der Stadt inszenierten Trauer -und Gedenkveranstaltung auf dem Heidefriedhof bei ihrem Versuch ein Transparent in die Luft zu halten, von der Polizei daran gehindert worden war. Die drei mutmaßlichen Mittäter hatten zuvor einer Einstellung des Verfahrens unter der Zahlung einer Geldstrafe zugestimmt.

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ACAB-Freispruch aufgehoben

6. November 2012 - 14:01 Uhr

Die ACAB-Rechtsprechung ist um eine Facette reicher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe auf, nach dem ein in einem Stadion gezeigtes ACAB-Transparent Polizisten nicht beleidigt. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden.

Quelle: law blog (05.11.2012)


News

Dresden erhöht die Zuwendungen für Asylsuchende

23. August 2012 - 09:01 Uhr - Eine Ergänzung

Nach Jahren der Ungewissheit folgt die Stadt Dresden nun einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli, welches die im so genannten Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten finanziellen Zuwendungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als zu niedrig eingestuft hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der in Artikel 1 des Grungesetzes festgelegten Würde des Menschen. So könne die Menschenwürde nicht aus „migrationspolitischen Erwägungen“ relativiert werden, stattdessen sei das Existenzniveau an „hiesige Lebensverhältnissen“ anzugleichen. In der Vergangenheit hatten die politisch Verantwortlichen die bisherigen finanziellen Aufwendungen damit begründet, dass Flüchtlinge keine zusätzlichen Anreize für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen sollten.

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