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Dresden erhöht die Zuwendungen für Asylsuchende

23. August 2012 - 09:01 Uhr - Eine Ergänzung

Nach Jahren der Ungewissheit folgt die Stadt Dresden nun einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli, welches die im so genannten Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten finanziellen Zuwendungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als zu niedrig eingestuft hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der in Artikel 1 des Grungesetzes festgelegten Würde des Menschen. So könne die Menschenwürde nicht aus „migrationspolitischen Erwägungen“ relativiert werden, stattdessen sei das Existenzniveau an „hiesige Lebensverhältnissen“ anzugleichen. In der Vergangenheit hatten die politisch Verantwortlichen die bisherigen finanziellen Aufwendungen damit begründet, dass Flüchtlinge keine zusätzlichen Anreize für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen sollten.

Die Stadt muss nun rückwirkend zum 1. August 2012 die in § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz neu festgelegten Zahlungen erhöhen und damit eine vorläufigen Vorgabe des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 31. Juli 2012 umsetzen. Gleichzeitig wird aus der Sprache der Pressemitteilung deutlich, dass die insgesamt 544 Asylbewerberinnen und Asylbewerber für die Stadt in erster Linie einen Kostenfaktor darstellen. Damit ist auch das Vorgehen zu erklären, mit der in den letzten Monaten immer wieder versucht wird, Menschen trotz anhaltender Proteste und laufender Asylverfahren in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Ob sich an der gängigen Praxis, den Menschen keine Bleibeperspektive zu eröffnen, in Zukunft etwas ändert, bleibt auch angesichts des Urteils ungewiss.


Veröffentlicht am 23. August 2012 um 09:01 Uhr von Redaktion in News

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