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Stadt Dresden unterliegt vor Gericht: Verlegung des Täterspuren Mahngangs rechtswidrig

22. Oktober 2013 - 12:57 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Dresden hat einer Klage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert stattgegeben und das faktische Verbot des Täterspuren-Mahngangs am 13. Februar vor mehr als zwei Jahren für rechtswidrig erklärt. Die Verlegung des Rundgangs auf die andere Elbseite durch das Dresdner Ordnungsamt war damals vom Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt worden. Die von Neubert auf der Altstadtseite angemeldete Veranstaltung hatte es sich zum Ziel gesetzt, an Wirkungsstätten des Nationalsozialismus auf die Verbrechen der Täter in den Jahren 1933 bis 1945 aufmerksam zu machen, um damit auch ein Zeichen gegen die in Dresden vorherrschende Rolle als eigentliches Opfer des Zweiten Weltkriegs etwas entgegenzusetzen. Gleichzeitig hatte eine von der Stadt initiierte Menschenkette in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens jedoch ungehindert stattfinden können.

Nachdem die Stadt vor zwei Monaten ein Vergleichsangebot durch den Rechtsbeistand des Anmelders zunächst unter Vorbehalt zugestimmt hatte, widerrief sie die Entscheidung wenig später wieder. In dem vom Gericht als „großherziges Angebot“ bezeichneten Vergleich hätten die Entscheidungsträger der Stadt erklären müssen, „dass sie nach dem heutigen Kenntnisstand eine derart weit reichende räumliche Verlegung der Versammlung des Klägers nicht verfügt hätten“. Mit der richterlichen Entscheidung muss nun die Stadt auch die Kosten des Verfahrens tragen. Ein der damaligen Entscheidung zugrunde liegendes Trennungsgebot an der Elbe zwischen Naziaufmarsch und Gegenprotest sei jedoch nach Ansicht des Klägers von der Polizei zu keinem Zeitpunkt realisiert worden. Da zum Zeitpunkt des rechten Aufmarschs auch die Menschenkette ungehindert stattfinden konnte sei fraglich, ob eine Trennung von der Polizei überhaupt geplant gewesen sei.

Falk Neubert (Die Linke) auf dem Täterspuren-Mahngang 2013:

In seinem Urteil erklärte das Gericht den Auflagenbescheid nun teilweise für rechtswidrig und bezeichnete die Entscheidung den Mahngang auf die Neustädter Elbseite zu verlegen als „unverhältnismäßig“. Vielmehr sei die Auflage nicht geeignet gewesen, das von der Stadt vorgetragene Trennungskonzept durchzusetzen. „Die von der Beklagten mitgetragene Veranstaltungslage an jenem Tag stand einer Durchsetzung dieses Konzeptes von Anfang an entgegen“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Abgeordnete der Linken im Sächsischen Landtag, Falk Neubert, zeigte sich ebenso wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ erfreut über das Urteil und kündigte an, die Tradition des Mahngangs Täterspuren auch im kommenden Jahr als „wichtigen Bestandteil“ der Proteste am 13. Februar fortzuführen. Sein Anwalt, der zuvor die Auflage als „fatales Zeichen“ bei der Auseinandersetzung mit den Ursachen des Nationalsozialismus bezeichnet hatte, forderte die Versammlungsbehörde angesichts des Urteils dazu auf, ihre Praxis im Umgang mit den Protesten zu ändern. Allein in diesem Jahr hatten sich sich bereits Stunden vor Beginn des geplanten Naziaufmarsches fast 3.000 Menschen an dem Rundgang vom Dresdner Hauptbahnhof bis zum Sachsenplatz beteiligt.


Veröffentlicht am 22. Oktober 2013 um 12:57 Uhr von Redaktion in Antifa

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