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Beschwerdestelle im Innenministerium eingerichtet

29. Dezember 2015 - 01:55 Uhr

Es klang zunächst nach keiner schlechten Idee, als das Sächsische Innenministerium am Montag bekannt gab, im kommenden Jahr eine zentrale Beschwerdestelle einzurichten, um damit das „Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und den Einwohnern in Sachsen [zu] stärken“. Doch anders als es der Sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) bei der Vorstellung des ambitionierten Projektes der Bevölkerung weismachen will, dürfte es mit „Transparenz“ und „Vertrauen“ nicht sehr weit her sein, da die mit bis zu vier Mitarbeitern besetzte Stelle direkt dem Innenministerium unterstellt sein wird.

Neben einer „Stärkung des Vertrauensverhältnisses“ sollen nach den Vorstellungen von Ulbig künftig auch „Optimierungspotentiale“ besser erkannt und schneller umgesetzt werden. Dazu werden ab dem 5. Januar bis zu vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Email und Fax erreichbar sein. Telefonisch können von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11:30 Uhr Anliegen unter der Rufnummer 0351/5643970 direkt entgegengenommen werden. Die Beantwortung der Fragen wird in der Regel schriftlich erfolgen. Zusätzlich sollen auch „interne Beschwerden“ von Polizeibediensteten bearbeitet werden.

Kritik an der Idee kam von den Linken im Sächsischen Landtag. Ihr Sprecher für Innenpolitik, Enrico Stange, bezeichnete das Vorhaben als „Placebo“ und forderte stattdessen eine Beschwerdestelle, die „auf keinen Fall“ dem Innenministerium oder einer Behörde der Staatsregierung unterstellt sein darf. Vielmehr sollte sie „unabhängig sein und weitreichende Auskunfts- und Prüfrechte haben, um von vorn herein über jeden Verdacht, sie stehe unter dem Einfluss von Staatsregierung oder Polizeiführung und arbeite nicht sachgerecht, erhaben zu sein.“

Nach mehreren bekannt gewordenen Vorfällen, bei denen bevorzugt Teilnehmerinnen und Teilnehmer von politischen Veranstaltungen durch Einsatzkräfte der Polizei angegriffen und verletzt wurden, hatte die Linke das Sächsische Innenministerium zu Jahresbeginn gefragt, wieviel Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den zurückliegenden vier Jahren wegen gewaltsamen Übergriffen verurteilt worden waren. Das Ergebnis war ernüchternd. Lediglich in einem von mehreren hundert Fällen hatte es eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung im Amt gegeben. Die übergroße Mehrzahl der Verfahren endete ohne Verurteilungen.


Veröffentlicht am 29. Dezember 2015 um 01:55 Uhr von Redaktion in News

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