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Protest für die Evakuierung Morias: Verfahren eingestellt

13. April 2023 - 18:00 Uhr

Am Mittwoch, dem 12. April, fand am Amtsgericht Dresden eine Verhandlung wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung des Sächsischen Landtag statt. Die Verwaltungsbehörde hatte wegen dieser Ordnungswidrigkeit gegen zwei Menschen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt. Beide Betroffenen erhoben Einspruch, am Mittwoch fand das erste Verfahren gegen eine der Beschuldigten statt.

Das Ereignis, welches im Verfahren auf einen Verwaltungsvorgang reduziert werden sollte, liegt bereits zweieinhalb Jahre zurück. Am 8. und 9. September 2020 war das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos abgebrannt. Europaweit wurde in der Folge gegen die rassistische Abschottungspolitik, unter der schutzsuchende Menschen in der Europäischen Union leiden, demonstriert. Neben einer Demonstration in der Innenstadt am darauf folgenden Wochenende, fand in Dresden auch eine Aktion vor und im Gebäude des Sächsischen Landtag statt. Am Tag der Aktion lehnte das Plenum einen Antrag der Linkspartei ab, der die Aufnahme von 500 Geflüchteten in Sachsen vorsah. Im Internet verbreitete Videos der Aktion zeigen eine Menschengruppe, die mit einem Transparent, Flugblättern und Megaphon im Foyer des Landtages demonstrieren. Außerdem tragen alle Corona-Schutzmasken, Perücken oder Mützen und Sonnenbrillen. Später werden sie von der Polizei hinaus eskortiert.

Video der Aktion auf dem Twitter-Account der Gruppe e*vibes.

Vor Gericht war nun die Frage, ob der Betroffenen eine Beteilligung an der Aktion nachgewiesen werden könnte. Zwar war damals ein Personalausweis mit ihren Personalien eingesammelt worden, die eingesetzten Beamt:innen hatten jedoch nie überprüft, ob es sich bei einer der verkleideten Personen tatsächlich um die Ausgewiesene handelte. Ein sichtlich genervter Beamte, der für die Videoidentifizierung im Nachhinein verantwortlich war, gab denn auch zu, er habe diesen ärgerlichen Umstand mit der einsatzleitenden Kollegin nachbesprochen. Richter Meyer stellte das Verfahren schließlich ein und erklärte, die Staatskasse müsse die Kosten des Verfahrens tragen. Es sei schlicht wahrscheinlicher, dass die Betroffene in einer höheren Instanz freigesprochen würde, so Richter Meyer in seiner Begründung.

Der Ermittlungsausschuss Dresden (EA) hatte zu solidarischer Begleitung aufgerufen und so erschienen auch mehrere Unterstützer:innen zum Prozess. „Während die Verwaltungsbehöre auf der „Würde des Hauses“ herum reitet, schottet sich EU weiterhin ab und ermordet Geflüchtete an ihren Außengrenzen, 383 allein schon in diesem Jahr.“, sagte eine Sprecherin der Gruppe im Nachhinein.


Veröffentlicht am 13. April 2023 um 18:00 Uhr von Redaktion in Antifa, News

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